Es sei dazugesagt, dass ich ein altmodischer DSA4 Mensch bin. Ich beziehe mich immer auf's MBK.
Dort steht drin (ich kann die Seite gerade nicht nennen, da ich in der Arbeit keine Regelwerkssammlung rumliegen habe):
Zielen
- 1 Aktion für den Standardschuss
- 0 Aktionen für den Schnellschuss
- 2 bis 5 Aktionen für gezielte Schüsse und FK+ Angriffe (abhängig von SF Scharf- oder Meisterschütze)
Das Abfeuern beendet die Zielphase und verbraucht keine zusätzliche Aktion. Das wäre auch nicht logisch, da das Abfeuern ja nur aus dem Loslassen der Sehne bzw. dem Krümmen des Zeigefingers besteht, was mit Sicherheit keine 3 Sekunden in Anspruch nimmt.
ZitatAlso laut dir kann er wenn er mit bereits angelegter Armbrust mit bolzen drin in einen Raum kommt sofort in der ersten Aktion einen Pfeil schießenn?
Ja. Die Waffe ist geladen und Zielen braucht nur eine Aktion.
Dem Ziel selbst würde ich aber, je nach Situation, aber eine Probe zustehen, ob es in Deckung gehen oder Ausweichen kann.
Zitatda Zielen und Schießen laut dir ja eine Aktion ist.
Das hab ich nicht gesagt. Das Zielen endet mit dem Auslösen der Waffe. Das Auslösen kostet lediglich keine zusätzliche Zeit.
ZitatUnd mit geziehltem Schuss wäre es dann die zweite Aktion in der er Schießen kann?
Wenn er ein Meisterschütze ist, ja.
Ein Scharfschütze kann nach 3 Aktionen einen gezielten Schuss abgeben.
Ohne SF steht er für 5 Aktionen in der offenen Tür und zielt.
ZitatAlso ist dann ein Schnellschuss gar nicht möglich in dem Fall?
Streng regeltechnisch eigentlich nicht, denn weniger als 1 Aktion geht nicht.
Wenn der Spieler explizit einen Schnellschuss ansagt, würde ich dem "Opfer" keine Deckungs- oder Ausweichaktion zugestehen, um die zusätzliche Würfelerschwernis des Spielers zu honorieren.