Bei dem Spezialmanöver "Sturmangriff" ist angegeben, dass sich ein Charakter im vollen Lauf befinden muss, um diese Aktion durchzuführen. Heißt das für euch, dass die Figur sich in einer Kampfrunde zunächst bewegen muss und dann angreift, oder reicht es aus, dass sie sich in früheren Kampfrunden bewegt hat (ohne diese eine Bewegung abzubrechen)
Fallbeispiel:
Mein Krieger stürmt auf eine Gruppe Räuber los. Wir haben das Kampfgeschehen auf einem Rasterplan mit Miniaturen dargestellt. Ich sage also an, dass ich einen Sturmangriff machen möchte und bewege meine Figur fünf Felder (meine volle Bewegungsdistanz) auf die gegnerische Figur zu. Diese läuft mir ebenfalls entgegen. Am Ende der ersten Kampfrunde stehen sich die Kontrahenten direkt gegenüber.
Als ich in der nächsten KR dann die Attacke für meinen Sturmangriff würfeln wollte, hat der Spielleiter mir dies nicht gestattet, weil er meinte, dass ich in dieser Kampfrunde keinen Anlauf mehr für meinen Sturmangriff hätte.
Er hat es also so ausgelegt, als hätte meine Bewegung in der letzten KR geendet und es würde eine neue Bewegung in der nächsten beginnen. Hätte ich also gewartet, bis die Figur auf so ca. vier Felder herangekommen wäre und wäre dann in einer KR losgestürmt und hätte meinen Sturmangriff gemachtm dann wäre das gegangen.
Ich kann weder sowas aus den Regeltexten herauslesen, noch kann ich dahinter eine Logik erkennen. Aber vielleicht sehe ich die Sache einfach nur falsch...
Wie würdet ihr es sehen?