Gerichtsbarkeit in Aventurien

  • Das es z.B. im Horasreich so etwas wie eine Gericht ( zummindest in die Richtung ) ist meiner Meinung nach klar.
    Doch in wie weit ähnelt sie unseren heutigen Gerichten.
    Mich intressiert vor allem ein spezieller Fall:
    Einmal angenommen ein Bürger würde jemanden umbringen...wäre aber geistig krank ( z.B. zwiegespalten ) sodass er sich zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht frei entscheiden können .Was meint ihr liegt hier ein Tatbestand vor(in Aventurien) der für eine Verurteilung ( den Tod) reicht oder wird das ganzeeher von der Boronskirche geklärt indem ise die Person in ihre Obhut nimmt und für Kurierung sorgt ?
    Und noch eine Frage: Sähe das ganze bei einem Adligen anders aus ?

    ...Möge der Herr meine Hand führen in der blutigen Schlacht.....
    ~William Cutting - Gangs of New York~

  • In der GA (und ihren Vorläufern) ist ein Kapitel über Gerichtsbarkeit in den verschiedenen Reichen. Da ist nachzulesen, worin sich das Gerichtsbarkeiten unterscheiden und welche Art von Vergehen welch Strafen nach sich ziehen.
    Generell ist aber wichtig, dass in Aventurien ein Angeklagter in der Regel seine Unschuld beweisen muß und weniger die Anklage die Schuld.
    Adelige habe von daher eine bessere Ausgangslage, als dass sch aufgrund von Geld und Beziehungen mehr reißen können als ein einfacher Bürger.

    Geisteskrankheiten als Krankheiten dürften in Aventurien nicht bekannt sein (da da dürfte auch Alkoholismus als Krankheit und Sucht nicht bekannt sein) und von daher auch nicht als erleichternd gelten. Auf einen Mord folgt aber nicht unweigerlich die Todesstrafe (jetzt auf mittelreichischem/horasischem Recht basierend), von daher könnten sich womöglich dennoch die Noioniten drum kümmern.
    Unter nachweisbaren Einfluß eines Zauberst stehend dürfte etwas anderes sein.

    Wichtig wäre aber, wo passiert das genau, wer ist der Mörder, wer das Opfer, vor welchem Gericht wird der Angeklagte gestellt. Dies alles dürfte mit hinein spielen, ebenso möglicherweise auch, wie sich im täglichen Leben, in früheren Zeiten und auch vor Gericht die Geisteskrankheit äußert.

    Und könntest Du bitte Deine Texte so verfassen, dass ein Absatz nicht mitten im Satz erscheint? Das macht es recht schwer, Deine Beiträge zu lesen.

  • Zitat

    Geisteskrankheiten als Krankheiten dürften in Aventurien nicht bekannt sein


    Wie wird das da sonst gesehen? Krasse psychische Anomalien kann man doch schlecht als normal ansehen und da liegt die Vermutung einer Krankheit doch recht nahe, dacht ich...

    Und was ist, wenn die Noioniten feststellen, dass der Typ wirklich keine Wahl hatte? Wenn er psychisch so unter Zwang stand, dass er das Verbrechen nicht wirklich verhindern konnte?

  • Natürlich werden sie bemerkt (es gibt ja sogar Institutionen, wie die Noionitenkloster), um so etwas zu "behandeln". Nur wird es wohl nicht als 'Krankheit' angesehen, sondern vielleicht als Zustand, Strafe der Götter, Dämonenbesessenheit (je nachdem, wen man fragt).
    Es gibt ja auch Alkoholismus. Das sind dann Leute, die ständg betrunken sind, sich nicht kontrollieren können, Trunkenbolde ... Aber dass Alkoholismus eie Krankheit ist, würde ich sagen, ist so nicht bekannt/bewußt, da das eine recht moderne Entdeckung ist und es so früher wohl eher als Charakterschwäche oder etwas derartiges galt. Das ist auf unserer Erde auch noch nicht so alt.

  • Natürlich kann sowas als Krankheit angesehen werden. Für die alten Griechen war der Wahnsinn z.B. durch einen Überfluss an schwarzer Galle gekennzeichnet (mehr Beispiele hier auf Wikipedia).

    Entscheidend ist, wie man das gruppenintern handhaben will. Erklärt man die Geisteskrankheit übernatürlich (Dämonen im negativen, göttliche Eingebung im positiven Sinne) oder natürlich (angeboren, schlechter Lebenswandel, Zufall, Umwelteinflüsse [giftige Dämpfe aus der Erde], ...)
    Es bleibt eine Entscheidung des Spielleiters, wie er da verfährt. Orientierung kann der erwähnte GA Eintrag bieten und die generelle Stimmung der Menschen am Ort des Geschehens. Sind die Menschen dort sehr gläubig? Wie modern ist der Ort? Welche Personen (Adlige, Gelehrte, Geweihte) üben da Einfluss aus?


    PS: Unter dem Namen "Trunksucht" könnte Alkoholismus auch in Aventurien bekannt sein...

  • Außerdem gibts ja in Aventurien nicht umsonst die Noiniten, welche sich eben um solche Fälle kümmern. Ob das allerdings ausreicht um nicht schuldig gesprochen zu werden, ist fraglich.

  • Aus dem Thread "Gesetze in Aventurien"

    Zitat

    Argelionsrecht - gesamtheit aller Dekrete und Passagen zur Einschränkung von Magie
    -- Inhalt:
    * Die Beweislast bei Anklagen liegt beim Kläger

    interessant. Auch wenn es sich nur auf Magier bezieht. Wo ist denn davon die Quelle?

    Requiro hoc vesperi res calidas / Etiam res calidas ista noctu / requiro hoc vesperi res calidas / Da mihi calida, da mihi amorem noctu

  • Grundsätzlich ist es nicht so einfach: Der "normale" Gerichtsprozess wird zwischen zwei Parteien ausgefochten. Dass der Staatsanwalt alles verfolgt gibts in Aventurien nicht notwendigerweise überall. Wenn man jemanden verprügelt, zieht einen der vor Gericht, so als Beispiel. In diesem Fall gibts natürlich kein "Der Angeklagte muß Unschuld beweisen" oder "Ankläger muß schuld beweisen", sondern es geht halt darum, wem am Ende der Richter mehr glaubt - Vorteile liegen ggf. bei Adeligen und ähnlichen Personen, die von Natur aus einen guten Leumund haben. Bei solchen Prozessen geht es auch so ziemlich immer um Schadensersatz.

    Das "Inquisitionsverfahren" - bei dem die Obrigkeit einen Angeklagten anklagt - geht davon aus, dass das Verbrechen selbst ein Frevel gegen die zwölfgöttliche Ordnung ist. Dabei geht es also um die "Schuld" und "Bestraftung" und weniger um Schadenersatz. Gilt zwar im ganzen Mittelreich, findet sich aber vor allem in Garethien und Darpatien, im Bornland wird man also eher vor ein Schiedsgericht (s.o.) gezogen denn von der Obrigkeit. Allgemein hier braucht es gute Beweise, dass der Angeklagte schuldig ist - ein Geständnis ist ideal, so ideal, dass man es gerne auch per Folter erhält. "Der Angeklagte ist per se schuldig" gibts also nicht.

    Siehe mehr dazu in der Geographia, S. 144ff.

  • Zitat

    ein Geständnis ist ideal, so ideal, dass man es gerne auch per Folter erhält


    Wie wird denn da die Folter zur Geständnis-Erzwingung eigentlich begründet/verteidigt? Es muss doch jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein, dass man einen Menschen durch Folter oft zu allem bringen kann... Viele geben ab einem gewissen Punkt alles zu, um weiterer Folter zu entgehen. Das wissen doch wohl auch Richter, Inquisitoren & Co...
    Wie also rechtfertigt man solche Folter zur "Wahrheitsfindung"? Geht man davon aus, dass die Götter dem Rechtschaffenen schon Kraft spenden werden, so dass dieser auch unter Folter standhaft bleiben kann? Und nur die Schuldigen werden mangels göttlicher Unterstützung schwach? Oder wird Folter nur bei Angeklagten angewendet, deren Schuld eigentlich schon feststellt und bei denen man nur pro forma ein Geständnis noch dazu haben will (also keine Wahrheitsfindung, sondern eine Wahrheitsbestätigung)?

  • Zitat

    Geht man davon aus, dass die Götter dem Rechtschaffenen schon Kraft spenden werden, so dass dieser auch unter Folter standhaft bleiben kann? Und nur die Schuldigen werden mangels göttlicher Unterstützung schwach?

    Würde ich so als Begründung ansehen. Ist er unschuldig wird Praios ihm die Kraft geben zu widerstehen und uns die Weisheit das zu erkennen, denn der Herr ist groß und gerecht und sein ist die blablablabla. Wie unter der Folter gesteht jeder? Schwachsinn! Würde der Herr uns immer noch mit seiner Kraft segnen wenn wir gegen seine Gerechtigkeit handeln würden? Eben! Und jetzt: Klappe halten, weiter schreien.

    Requiro hoc vesperi res calidas / Etiam res calidas ista noctu / requiro hoc vesperi res calidas / Da mihi calida, da mihi amorem noctu

  • Da ich zufällig ein Seminar zum düsteren Thema "Selbstmord um 1800" vor einigen Jahren belegt hatte, werde ich nun mal loslabern... :blabla:

    Zur Hilfestellung, wie in Aventurien im Hinblick auf das Recht gedacht wird, kann man sich das Mittelalter vor Augen führen, da Aventurien ja in dieser Zeitspanne in etwa angesiedelt ist. Für Horasreich-Anhänger: In der Rennaissance hat man auch nicht viel moderner gedacht, wenngleich die Leute etwas aufgeklärter dachten. Doch die richtige Aufklärung und das daraus resultierende dialektische Denken kam ja erst durch Kant und Hegel (typisches Hegel-Errungenschafts-Beispiel: These - Antithese - Synthese; freilich ist das nicht alles :zwinker:; da fällt mit gerade ein nettes Interview aus dem Spiegel 14/2007 ein. Titel der Ausgabe: "Arm durch Arbeit", dort auf S. 161)

    Die verschiedenen Landesfürsten hatten zunächst die Souveränität, über ihre Gefolgsleute zu richten. Und zwar alleine. Ein weiser Herrscher mag gerecht urteilen oder seine Berater haben, die ihn vor Fehlurteilen bewahren. Ein schlechter Willkür walten lassen.

    Doch wie hat man zu dieser Zeit gedacht? Die Antwort ist leicht: Konkret. Von abstrakter Rechsbegrifflichkeit, von der die Moderne geprägt ist, wusste zwischen römischem Reich (das deutscher Nationen fällt hier nun nicht darunter) und Beginn der Neuzeit niemand etwas. Insofern waren abstrakte Vorstellungen von psychischer Unzurechnungsfähigkeit oder dem, was z.B. als grob fahrlässiges Verhalten einzustufen ist, nicht verbreitet. Besonders im Fall der Unzurechnungsfähigkeit muss man eines bedenken: Die Psychologie ist eine Wissenschaft, die erst zu Anfang des 20. Jahrhunderts aufkam und die erste induktiv arbeitende Wissenschaft! Eine derartige Denkweise war revolutionär: Zum ersten Mal wurde das Individuum zum Maßstab genommen, nicht die Wahrheit irgendeines Diskurses (im Sinne von Foucault, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Diskurs). Diskurse haben immer etwas mit Machtausübung und -akzeptanz zu tun. Ein Beispiel: Bei einer Taufe hat der Priester als Machtausübender das Recht zur Weihe, während die Gemeinde diese Macht akzeptiert - Diskurs der Theologie. Ein Arzt hat das Recht, über den Zustand eines Patienten zu urteilen; der Patient legitimiert durch die Akzeptanz von dessen Wahrheitsfindung dessen Machtposition - Diskurs der Medizin, freilich im mittelalterlichen Kontext.

    Die damaligen Richtersprüche hingen i.d.R. von einem deduktiven Verfahren, also aufgrund von Regeln 'von oben' ab - ganz im Gegensatz zur induktiven Psychologie! Im Mittelalter wurde jemandem z.B. kein ehrliches Grab (also eine Bestattung auf dem Friedhof) zuteil, wenn dieser Selbstmord begangen hat, weil dies eine Todsünde war und zudem die einzige, die man nicht wieder gutmachen konnte. Analog müsste in Aventurien der jeweilige Kirchenkodex herangezogen werden. Freilich mag ein Herrscher, der Phex geneigt ist, zu durchaus anderen Schlüssen kommen, als ein Praiosanhänger. Übrigens können Widersprüche in verschiedenen Diskursen irre Folgen haben. Ich empfehle hier wirklich jedem, Clemens Brentanos "Geschichte vom braven Kasperl und schönen Annerl" zu lesen, kostenlos beim Projekt Gutenberg: http://gutenberg.spiegel.de/brentano/kasperl/kasperl.htm zu haben! (Wer mehr Interesse hat, kann gerne meine mittelprächtige Hausarbeit dazu gemailt bekommen.)

    Wichtig ist noch, dass Urteile vor allem aufgrund konkreter Vergehen gefällt wurden. Es gab regelrechte Kataloge, für welches Vergehen welche Strafe zu erteilen sei - freilich von Region zu Region unterschiedlich. Wenn der Bauer A also einen Apfel stiehlt, konnte das den Verlust eines Auges bedeuten; wenn der ein Haus anzündet, Schadenersatz (auch durch Versklavung) und Folter, während ein Adeliger im ersten Fall verschont und im zweiten zur Kasse gebeten würde (auch, wenn er die Schuld mit eigenen Landleuten zahlt; vgl. Schillers "Kabale und Liebe"). Auch skurrile landestypische Marotten sind möglich.

    Abstraktes Denkvermögen ist in Rechtssachen eine Errungenschaft der Moderne! Man tut als SL also gut daran, Herrscher - und gerade jene, die es von klein auf indoktriniert bekommen haben - hier als denkstarr, konkret-denkend bauernblöd darzustellen, während die Etikette - schon wie ein Widerspruch scheinend - ausgezeichnet ist.

    Wer sich also schon einmal über dumme Prahlerei mit Kurzblick geärgert hat, möge aus seinem reichen Erfahrungsfundus schöpfen.

    Nun ergibt sich die nächste Frage: Was tat man, wenn ein Vergehen noch nie begangen worden war?

    Entweder holte der jeweilige Herrscher Erkundigungen ein, oder das römische Recht wurde subsidiär (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidi%C3%A4r und besonders - noch wichtiger bei der Qual der Wahl http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6misches_Recht; Links im Artikel zu den Gesetzen als Anregung beachten!) angewandt. Nun können Horasier und Freidenker trumpfen - allerdings nicht zu sehr, denn die abstrakten Regeln wurden in engem Rahmen übertragen - und man kam, wie heute - durchaus zu extrem verschiedenen Meinungen (zwei Juristen, drei Meinungen). Wenn also unser Bauer A einen Honigtopf statt einen Apfel geklaut hat, dann könnte er auch völlig geblendet werden, weil der Honig ja mehr wert ist und das im römischen Recht auch so gemacht wurde. Oder was ganz anderes.

    Hierbei gilt es natürlich zu beachten, dass die Quellenlage - gelinde gesagt - schlecht war. Eine Übertragung nach Aventurien ist einfach: Das Bosparanische Recht dient als Unterbau für Rechtsfragen, die sich nicht so leicht beantworten lassen. Und interessanterweise sind aus dieser Zeit auch nicht so viele Dokumente erhalten geblieben...

    Für Latein-Bosparano-Freaks: Es gibt auch die ganzen Tafeln im Netz - leider nur auf Latein (Quellen im Wiki-Artikel zum römischen Recht).

    Eine Queste einer Heldengruppe kann sogar darin bestehen, Quellen zu beschaffen, da der Kopf eines bedeutenden Herrn auf dem Spiel steht...

    Helden übrigens, die mit heutigen Ansichten in Aventurien auftreten, sollten durchaus als Frei- oder Vordenker (es gibt auch einen entsprechenden neuen Nachteil, zitiere ich in der Meisterinformation) behandelt werden.

    Spoiler anzeigen

    NEU Vordenker (-4 GP):

    Der Held ist ein brillanter Wissenschaftler und seinen Zeitgenossen weit voraus, doch seine Methoden und Ideen sind umstritten, zu modern oder schlicht ketzerisch. Der Nachteil wirkt ähnlich wie eine Randgruppe, allerdings auf Sachverständige und bestimmte Kirchen (Praios, Hesinde…) beschränkt, die Konsequenzen können aber mitunter schwerer sein. Das Modell hierzu lieferte Galileo Galilei. (von Adanos)

    Helden dieser Denkart sollten gesellschaftlich ähnlich stigmatisiert werden, wie es mit Atheisten - Verzeihung: Magierphilosophen - oder gar Dämonenbeschwörern geschehen kann. So bietet bereits ein harmlos beginnendes Gespräch Stoff für einige Szenarien...

    Ein durchaus spannendes Thema, wie ich finde, das Aventurien um einiges mehr beleben kann.

    Wenn jemand noch konkretere Informationen wünscht, kann ich gerne Erkundigungen einholen.

    Liebe Grüße

    Uthruban

  • In unserer Runde wurde einmal ein Mitglied wegen einiger schwerer Straftaten vor ein Gericht des Mittelreiches gestellt. Die Verhandlung war natürlich aus heutiger rechtswissenschaftlicher Sicht alles andere als fair. Als Urteil wurde über den Charakter die Reichacht verhängt. Er hat sich voll arüber aufgeregt, "der Prozeß war nicht fair" etc.. Da blieb mir nur, ihm zu erklären, daß er nicht davon ausgehen konnte, einen fairen Prozeß zu bekommen.

    Das Mittelreich ist schließlich keine aufgeklärte Demokratie mit neutraler Justiz. Die Gerichte handeln im Sinne der Herrscher, und dies muß man sich eben immer wieder vor Augen führen.

  • Ich rufe einfach mal Targunithread an, weil eine Diskussion um dieses Thema hier besser passt:

    Selbst in Aventurien gilt nur ein gut begründet Verdächtiger als schuldig, bis er das Gegenteil bewiesen hat.

    Das ist interessant, da hab ich schon ganz andere Meinungen gelesen, wird das irgendwo klar gesetzt?

    Ich konzentriere mich in der Antwort jetzt erst mal auf Mittel- und Horasreich. Sonst führt das zu weit. Es gibt zwei Elemente, die deutlich gegen eine Unschuldsvermutung sprechen: Folter und eine mögliche Verurteilung in Abwesenheit.

    Die Folter wird bei bloßen Verdächtigen angewendet, auch schon vor dem eigentlichen Prozess, um "die Wahrheit zu finden". Dies gilt schon als Teil der Strafe, die oft eine körperliche Züchtigung beinhaltet. Deutlich bevor man den Täter verurteilt bestraft man ihn also schon. Das kann man nur, wenn man seine Schuld statt seiner Unschuld vermutet. Dazu genügt zunächst eine Anzeige aus glaubwürdiger Quelle. Ob die Quelle glaubwürdig ist, wird aber sehr wohl geprüft und bei Falschanzeige versteht man keinen Spaß.

    Bei einem modernen Rechtsstaat mit Unschuldsvermutung ist eine Verurteilung in Abwesenheit undenkbar. Der Angeklagte muss sich zunächst vor einem Gericht verantworten und die Gelegenheit erhalten, sich zu verteidigen. Im Mittelreich ist es üblich, Verdächtige, derer man nicht habhaft werden kann, zu ächten - also de facto ein Todesurteil über sie zu verhängen. Auch ein Unschuldiger könnte aus Angst vor der erwähnten Folter fliehen und von diesem Schicksal getroffen werden. Andernorts ist es nicht ganz so schlimm. In Al'Anfa z. B. hat man als Angeklagter bessere Karten.

    Schließlich können auch bloße Vermutungen über die Motivation des Täters das Urteil maßgeblich beeinflussen. Das ist mit dem Grundatz in dubio pro reo (im Zweifel zugunsten des Angeklagten [entscheiden]) kaum vereinbar.

    Es wird des Weiteren nicht ohne Ansehen der Person geurteilt - gerade Fremde und Magiebegabte werden im Mittelreich oft strenger verurteilt.

    Textbelege:

    "Nicht jeder Geschädigte kann vor Gericht klagen: Diese Befugnis ist eng mit dem Bürgerrecht und damit dem Stand der Freien verbunden. Unfreie, Mündel und Kinder benötigen einen freien oder adligen Schutzherrn, der für sie vor Gericht geht. [...] Das jüngere Inquisitionsverfahren gilt formell im ganzen Mittelreich, hat aber besonders in Garetien und Darpatien Fuß gefasst, vor allem aber im Horasreich. (Unter den Vorzeichen des Rastullahglaubens kennt auch das Kalifat eine Form des Inquisitionsverfahrens.) Hier macht nicht der Schaden für das Opfer den eigentlichen Rechtsbruch aus, sondern das Verbrechen an sich wird als schwerer Verstoß gegen die göttergegebene und staatliche Ordnung gewertet, die von der Obrigkeit selbst – nicht etwa dem Geschädigten – verteidigt werden muss. Das Opfer und die Hinterbliebenen sind eher unwichtig und allenfalls als Zeugen interessant. Ganz allgemein besteht dabei die Pflicht, Verbrechen zu verfolgen. Zudem gibt es zumindest bei den für Schwerverbrechen zuständigen Hochgerichten feste Ermittler und Ankläger. Im Mittelreich heißen sie oft Inquisitoren und sind, schon weil sie Rechtsgelehrte sein sollten, meist Laienbrüder oder gar Geweihte der Praios-Kirche, etwa der Hofkaplan eines adligen Richters. Im Horasreich gehören sie fast durchweg dem bürokratischen Staatsorden vom Goldenen Adler an und tragen dessen Titulatur, oft die eines Advocaten am Frei- oder eines Procurators am Hochgericht. [...] Gerichtsprozesse sind in fast allen Teilen Aventuriens traditionsreiche, ja beinahe rituelle Vorgänge, bei denen die althergebrachten Verfahrensweisen getreulich befolgt werden und zu

    deren Beginn man vielerorts in fast religiöser Weise dem Praios als Herrn aller Gesetze und Schützer der Ordnung huldigt. Unter dem Einfluss der Praios-Kirche wird das Ermitteln der Wahrheit im Inquisitionsverfahren als wichtiger denn jeder Ausgleich zwischen Täter und Opfer gewertet. Darum gilt vor allem das Geständnis des Angeklagten als bester Beweis, der notfalls auch mittels der Folter erreicht werden kann." (Geographia Aventurica S. 145f; Hevorhebungen durch mich)

    Wohlgemerkt - hier geht es eigentlich im weltliche Rechtsprechung. Dennoch hat sich hier das Ethos der Praios-Kirche durchgesetzt. Das Verfahren ist von Beginn an von religiösen Motiven durchdrungen und nicht selten spielen Kirchenvertreter*innen eine entscheidende Rolle. Eine klare Trennung von Kirchen- und weltlichem Recht liegt also nicht vor. Darum lohnt sich ein Blick auf das Vorgehen der Inquisition, deren Verfahren sich auch im weltlichen Bereich durchgesetzt hat.

    "Die Inquisition (bosp.: Untersuchung) ist kein staatlicher Ankläger, tritt aber im Mittelreich in einigen Regionen gelegendich so auf. Das Vorgehen der Inquisition stützt sich auf drei Säulen: die Anzeige des Vergehens oder Verdachtes durch gläubige Anhänger der Kirche, die Anklage durch die Inquisition selbst aufgrund begründeten Verdachts gegenüber Rechtschaffenheit und Frömmigkeit des Verdächtigen sowie die Selbstanzeige vor der Inquisition durch Vollziehung der Häresie vor Zeugen oder durch Eigenaussage. [...] Vermutet der Inquisitor übernatürlichen Schutz vor den wahrheitsbringenden Liturgien oder eine übermäßige Verstocktheit, tritt die hochnotpeinliche Befragung (Folter) in Kraft, bei der der Tod des Gefolterten vermieden wird. [...] Es ist empfohlen, Schwangere bis zur Niederkunft nicht zu foltern und Kinder lieber umzuerziehen als hinzurichten. Ansonsten ist die Folter vor allem Teil der Strafe beziehungsweise Teil der Läuterung der Seele des Angeklagten. Im Falle von politisch motivierter oder durch persönliche Feind schaft angezettelter Anzeigen landet gelegentlich der Kläger selbst auf der Streckbank - viele Inquisitoren sind durchaus realistisch denkende Menschen mit einer hohen Menschenkenntnis und zu dem mit den Liturgien ihrer Kirche ausgestattet. Freigesprochene erhalten selten eine Entschädigung, sondern werden formlos vom Gericht entlassen. [...] Der Angeklagte kann auch in Abwesenheit verurteilt werden. Angehörige unterliegen heutzutage nicht mehr automatisch der Mitschuld." (Wege der Götter S. 42; Hervorhebungen durch mich)

    Jetzt zurück ins weltliche Strafrecht:

    "In Aventurien gibt es ein Fülle von Strafen, deren Maß meist nach der Schwere des Verbrechens bemessen wird. Wichtig ist dabei auch die vermutete oder von Zeugen belegte Motivation des Täters: Wer aus einem Irrtum, aus zeitweiliger Verwirrung oder auch aus Leichtsinn heraus handelt, kommt meist mit einer milderen Strafe davon; wer hingegen besonderen Eigennutz, Vorsatz oder Grausamkeit an den Tag legt, muss mit härteren Strafen rechnen. Auch wer im Wiederholungsfall handelt oder ein Fremder ist, muss sich oftmals mit einem besonders ungnädigen Urteil abfinden. Im Mittelreich zählt es zudem als besonders verwerflich, wenn bei einem Verbrechen Magie zum Einsatz kam. [...] [Es] bestreiten im Inquisitionsverfahren viele strikte Richter und Praios-Geweihte, dass irgendein Rechtsbruch überhaupt zu rechtfertigen sei, und fordern zumindest eine symbolische Bestrafung, wann immer ein Gesetz übertreten wurde." (GA 146; Hervorhebung durch mich)

    Noch ein Abgleich mit den Strafen:

    "Im herrschenden Inquisitionsverfahren ist jedem Rechtsbruch eine abschreckende Strafe zugeordnet. Bei Vergehen sind Schandstrafen üblich, vom öffentlichen Tadel, dem sogenannten ‘Verruf ’, bis zum Zurschaustellen im Pranger, Geldstrafen bis zu 10 Dukaten oder Arrest bis zu einem Monat; ferner die körperliche Züchtigung ‘an Haut und Haar’, also das Scheren und/oder Auspeitschen des Übeltäters. Bei Verbrechen sind Haft und Geldstrafen ohne Obergrenze zulässig, zu denen oft noch Schandstrafen und/oder Züchtigungen kommen. Die Verstümmelung eines Diebes oder Betrügers geschieht meist am ‘frevlerischen Körperteil’, etwa der Hand oder Zunge, ist aber nur bei Wiederholungstätern zulässig. Schwerverbrechen werden mit langer Haft und schweren Geldstrafen geahndet, häufiger noch mit Zwangsarbeit im Steinbruch oder Bergwerk oder der Verbannung in eine Strafkolonie (die das Mittelreich im Urwald bei Hôt-Alem unterhält). Brandmarkungen sind als begleitende Maßnahme nicht unüblich. Zulässig ist auch die Todesstrafe; diese wird an Adligen durch das Köpfen, bei anderen durch das Hängen vollstreckt. Strafverschärfend zur Hinrichtung ist auch das Verbrennen des Leichnams bekannt." (GA 146f; Hervorhebungen durch mich)

    Zunächst einmal sind nur besonders priviligierte Gruppen vor einer Verurteilung in Abwesenheit sicher. So z. B. Geweihte und Gildenmagier.

    "Als Angeklagter hat der Geweihte das Recht auf einen Prozess vor einem kirchlichen Gericht (siehe aber unten),das ihn im Schuldfalle jedoch in der Regel mindestens so streng bestraft wie ein weltlicher Richter. Die Kirchen sind nicht glücklich über Priester, die ihren Ruf beflecken, selbst wenn es ‘nur’ um weltliche Vergehen und nicht um kirchliche Verfehlungen geht. Die Anwesenheit eines höherrangigen Geweihten bei einem weltlichen Prozess ist in weltlichen Angelegenheiten ausreichend, um das Urteil wirksam werden zu lassen. Ein Geweihter kann nicht in Abwesenheit (endgültig) verurteilt werden." (WdG 33)

    "Alle Mitglieder einer der drei Magiergilden haben [...] das Recht auf eine Verurteilung bezüglich profaner Belange in ihrer Anwesenheit. Nur kirchliche und magische Gerichtsbarkeit darf ein Gildenmitglied in absentiam verurteilen. Zudem ist bei jeder Anklage, die über Bagatellvergehen hinausgeht, die Gilde zu benachrichtigen." (Wege der Zauberei 298)

    Viele andere Gruppen kann eine solche Verurteilung in Abwesenheit vor allem zur Ächtung sehr wohl treffen:

    "Wer eine Straftat begeht, ohne sie zu sühnen, oder aus der Haft flieht, katapultiert sich ebenfalls in die Rechtlosigkeit: Mit einer Ächtung, die ein befugtes Gericht aussprechen kann, veriert ein Mensch Status und Titel und ist für vogelfrei erklärt. Letzteres ist eigentlich dasselbe wie Rechtlosigkeit, betont aber für jedermann, dass der Verfemte erschlagen werden darf und sollte. Wer ihm Zuflucht gewährt, kann ebenfalls geächtet werden." (Herz des Reiches S. 31)

    In Al'Anfa ist "alles" besser:

    "Interessanterweise ist die Willkür des Einzelnen [Anm. in Al'Anfa(!)] deutlich geringer als im Feudalismus des Mittelreiches oder gar dem Despotismus der Tulamiden." (In den Dschungeln Meridianas S. 66)

    4 Mal editiert, zuletzt von Gast (25. November 2021 um 15:09)

  • Im Land des Schwarzen (1990) ging man auf S.40 bis 47 zitatenreicher an "Recht und Gesetz in Aventurien" heran.

    Welche Rechtsysteme gibt es?

    Göttliches Recht (enthält auch Sitte und Moral, wirken bis ins Jenseits nach), weltliches Recht, Grund - und Verfassungsrechts (schreibt u.a. die Rechte & Plichten der Bürger vor, Gilden, gar Traditionen), ziviles Recht (u.a Handel, Erbrecht), Strafrecht.

    "Der Gesetzgeber ist als einziger befugt, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben, aber auch verpflichtet, dies für das Volk zu tun." (aus Retos Reichsgrundreform)

    Dadurch bildet sich im Gesetz eine Rangordnung: Reichsgesetze werden vom Kaiser oder König erlassen, Landes- oder Provinzgesetze von Provinzherren und regionale und lokale Gesetze, z.B. Bezirks-, Stadt- & Marktgesetze, von Grafen, Baronen usf.

    Was u.a. die vielen unterschiedlichen Waffengesetze (wie in Grangor) erklärt.

    Und so lange ein Gesetz nicht ausdrücklich aufgehoben werden, bleiben sie gültig; als Beispiel wird ein Gratenfelser Gesetz von ca. 1500 vor Hal zitiert.

    Der Richter: "Der Herr eines Volkes sei auch sein Richter. Sein Wort wäge das Gesetz, prüfe die Tat, fälle das Urteil und bemesse die Strafe. Doch benenne er auch Weise, dasselbe an seiner Statt zu tun." (von 212 vor Hal)

    Was aber wenn gerade kein Amtsrichter zur Stelle ist?

    "Allso eyne Gemeinschaft von Bürgern darfindet sich in der Not des Gesetzes, doch findet keinen Richter, so sei angerufen ein geweihter Mann der Zwölf." (von Rohal, 527 vor Hal).

    Ein Zusatzprotokoll im Garether Pamphlet erlaubt es theoretisch jeden Adligen über Bürger des MR Recht zu sprechen, wenn ihr rechtmäßiger Richter nicht erreichbar ist.

    Es gibt ja Ausnahmen, sogenannte Rechtkreise, denen eine eigne Gerichtsbarkeit zusteht oder die sie zumindest beanspruchen. Wichtigstes Beispiel ist die Gildengerichtsbarkeit, die in allen internen Belangen, offiziell (z.B. Handwerker, Magier), halboffiziell (z.B. Beilunker Reiter) oder geheim (z.B. Diebesgilde) entscheidet.

    Rohal überließ es in seinem Gesetzestext (446 vor Hal) den Magiergilden, ob dem Übertäter "den Process machen, ihn strafen, bannen oder töthen."

    Dann gibt es im MR noch die Lex Zwergia, und dem Tralloper Vertrag für Elfen.

    Bei einer Anklage ist es nicht unbedingt erforderlich daß der Angeklagte anwesend ist ...

    Bei einem (vermeintlichen) Unrecht muß zunächst ein Richter gefunden werden, der sich zuständig erklärt, dann muß die Klage vorgebracht werden.
    Ohne Bürgerrechte ist es meist nicht erlaubt, vor die Richterschranke zu trete
    n.

    Auch für Rechtsfähige ist die Beibringen von Bürgen und Zeugen nützlich, da von deren Ansehen häufig mehr abhängt als von der Sachlage.

    Niemand ist verpflichtet, für einen anderen vor Gericht auszusagen; je ehrbarer ein Kläger ist desto eher wird er Zeugen finden.

    Die Vorstellung eines öffentlichen Anklägers stammte aus der Priesterkaiserzeit; da offensichtlich Rechte verletzt wurden, jedoch niemand persönlich betroffen war, mußte jemand im Namen der Allgemeinheit Klage erheben. So wurde das Amt des Großinquisitors ins Leben gerufen.

    Strafrecht; würd gern das Zitat aus der II. Kusliker Stadtfriedensordnung (S.44) verlegen, ist aber recht lang, bereits falsches Instrumentenspiel kann 2-5 Taler kosten – beim ersten Mal.

    Wer dagegen in Havena eine Kurtisane beleidigt, kann seit 701 BF mit 20 Stockhieben bestraft werden.

    Im Codex Methumicus wird der Totschlag in Notwehr angesprochen, der zwischen Freispruch und Schadensersatz (ab 30 Dukaten) bewegen kann.

    Nicht immer jedoch gelingt es dem Angeklagten, seine Richter von der Handlung in Notwehr zu überzeugen; besonders bei ritterl. Zweikämpfen kann das entweder recht teuer werden oder Lebenslang.

    PS: Das Richter bestochen werden - oft von beiden Seiten - ist Alltag. Dies mag erklären wieso damals Answin v. Rabenmund so gut weggekommen ist. Gleichzeitig wirft dies eine seltsames Licht auf die (eher phexgefällige) Gerichtsbarkeit in Aventurien (bzw. dem Mittelreich). ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

    Einmal editiert, zuletzt von zakkarus (27. November 2021 um 19:00)

  • Wenn man ein Räuberlager ausfindig macht und bei der Erstürmung die meisten davon im Kampf tötet, dann geschieht dies im Sinne der Gesellschaft und ist damit kein Mord.

    Das halte ich für keine unbedingt wasserdichte Argumentation, zumindest auf auf mittelreichischem oder horasischem Boden.

    Die örtliche Autorität (Stadtwachen, Junker/Ritter, Baron) könnte sich bedanken und froh sein, dass die Gefahr für eigenen Wege und Reisende drauf weg ist.

    Sie könnte aber auch gar nicht angetan sein, dass wildfremde Leute auf dem eigenen Grund und Boden zur Tat schreiten und Gerichtsbarkeit ausüben, über die sie nicht verfügen, und Leute abmurksen, die eigentlich vor Gericht gestellt werden sollten und dann verurteilt werden (vermutlich nicht zum Tode, weil Todesstrafen im Mittelreich nicht Standardstrafe ist).

    Ein Verbrechen mit einem Verbrechen ahnden (jemanden ermorden), macht das zweite Verbrechen nicht automatisch zu einem nicht-Verbrechen, wenn man nicht das Recht hat, Bestrafungen durchzuführen.

    Vielleicht läuft es es auch auf ein Schulterklopfen und eine Abmahnung hinaus.

    Meines Erachtens nach ist man nicht auf der gesetzlich absolut sicheren Seite, ein Räuberlager ausfindig zu machen, anzugreifen und die Räuber zu erschlagen, wenn man auch vorher bei der Obrigkeit Bescheid geben kann, was gefunden wurde.

    Als zumindest einen Bereich der Grauzone, die davon abhängig ist, wie die örtliche Autorität das findet, sehe ich das schon an.

  • Empfinde ich ebenfalls als rechtliche Grauzone.

    Einerseits ist Gerichtsbarkeit ein wichtiges Herrschaftsprivileg, was Vigilanten ungern gesehen macht.

    Andererseits haben Freie das Recht auf die Waffenführung explizit um damit auch eigenständig ihre anderen Rechte durchzusetzen. Staatliches Gewaltmonopol gibt es nicht und eine Polizei, die für Verbrecherjagd zuständig ist, auch nicht. In Aventurien darf man schon mehr als modernes Verständnis von Selbstverteidigung erlaubt.

    Tendentiell haben aber Reisende, die irgendwelche Ansässigen angreifen, rechtlich schon mal einen schlechten Stand. Wenn sie allerdings gleich weiterreisen, dürfte es selten Konsequenzen geben, solange Niemand sich bemüßigt fühlt, sich für die Angegriffenen ins Zeug zu legen. Wenn es also wirklich Räuber waren, die auch lokal so angesehen sind...

  • Ok, da gehen wir von unterschiedlichen Voraussetzungen aus. In den meisten Abenteuern die ich gespielt oder geleitet habe, haben die SCs diesen Auftrag oder durch das rechtliche Element "unmittelbare Gefahr im Verzug", die Legitimation auch ohne explizite Anweisung einzugreifen. Davon, dass die SCs einfach auf eigene Faust Polizei spielen, habe ich nicht gesprochen. Das kam vielleicht missverständlich herüber.