Weißmagier und Beherrschung, Widerspruch oder Möglichkeit?

  • Hallo,

    ich glaube nach langen Jahren mein erster Thread. Bin in meinem Ordner über einen alten, glaube meinen ersten Magier überhaupt gestolpert, und habe kurz darüber nachgedacht, wie ich ihn heute spielen würde. Damals entsprach das wohl kaum den offiziellen Vorgaben.
    Es handelt sich um einen Elenviner Weißmagier mit sehr starkem Hang zur Verwendung von Beherrschungs und Hellsichtsmagie.
    Es ist zwar sehr effektiv erst zu gucken was los ist und dann per Beherrschung alles zu lösen und sich im Notfall mit Kampfstab und Etikette aus allen Problemem rauszuschlagen, aber wohl kaum weißmagisch.
    Daher meine Frage, wie kann ein sehr strenger Weißmagier seinem Kodex und seinen Prinzipien folgen und sich dennoch auf das Gebiet der Geistesmanipulation zu begeben?
    Was ist erlaubt, was verboten?
    Darf er sich auf druidische und borbaradianische Ideen einlassen, ohne zu verderben? Feuer mit Feuer bekämpfen ist wohl er die Einstellung der Mitte und wohl kaum weiß.
    Elenvina baut sehr stark auf Meditation und Geistesabhärtung aus genau diesen Gründen, aber hilft das wirklich in der weiten Welt?

    danke für eure Ideen
    Martin

  • Grundsätzlich ist Hellsichts- und Beherrschungsmagier nur auf richterliche Anordnung anzuwenden. Ansonsten gewonnene Erkenntnisse sind ein verbotenes Eindringen in den Geist und nicht als Beweise verwendbar.
    Glaube mich zumindest an sowas zu erinnern. :laugh:

  • @rambur

    Da Weissmagier oft direkt mit der Inquisition zusammenarbeiten nutzten sie es meist als Verhörtechnik. Du wirst wohl keinen Weissmagier antreffen, der zum Eigennutz einen Respondami verwendet, es sei denn, es steht im allg. Interesse der Praioskirche bzw. es erscheint ihm nicht als Gesetzeswidrig (zB: Verhör eines Gefangenen)

    Was soll eine Signatur, wenn selbst kleine Bilder nicht darin sein dürfen :-/

  • Schönen Gruß.

    Generell ist das Erzwingn einer Handlung, oder das Herausfinden von Informationen generell gesetzeswiedrig.
    Aber das wird bei Verhören der Inquisition, oder der Gilden durch einen Dispenz umgangen, der die Anwendung ausdrücklich erlaubt. Selbst in Zauberschulen müssen die Eltern der Studiosi unterzeichnen, dass es der Schule erlaubt ist, bestimmte Zauber an Leib und Seele des Kindes zu demonstrieren, sollte es nötig sein.

    Ein Held wird von alledem selten etwas haben. Mag sein, dass ein Magier einmal als Verhörer eingesetzt wird, dann muss er allerdings über eine hervorragende Reputation verfügen, ansonsten scheidet er schlichtweg aus.
    Ansonsten kann ein Weißmagier gedankenbeeinflussende und geistsehende Zauber nur einsetzen, wenn es ihm Heldenkollegen erlauben (allerdings natürlich nur an sich selbst).

    Manche Zauber, die auf dem Index stehen (also mit den schlimmsten Strafen bedacht werden), werden manches Mal in einer weißen Zauberschule gelehrt, allerdings nur, um zum einen eine Grundidee zu haben, wie man gegen den Zauber vorgehen kann, oder um ihn mit Hilfe des Reversalis wieder ins Gegenteil zu verkehren.

    Soviel zu meinem Senf.
    Gruß vom Sensemann aka Nioa

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Naja, die Schule muss ja einen Sinn haben. Also eine weißmagische Beherrschungsschule.
    Und es gibt ja nicht nur Weißmagier, die als Verhörspezialisten dienen.
    Wäre es im Rahmen des Codex seine Fähigkeiten dazu einzusetzen, um die menschlichen Schergen der schwarzen Landen zu stoppen, sie vielleicht gar wieder auf den richtigen Weg zu führen?
    Wobei auch ein Reversalis in Kombination mit Beherrschungszaubern meistens noch auf ehr gesetzeswidrig ist, denke ich.

  • Beherrschungsmagie, kombiniert, mit einem Reversalis, stellt eine gute Möglichkeit dar, einen Einfluss von einer Person wieder zu nehmen.

    Aber du hast mit der weißen Beherrschungsschule recht, habe ich einen Moment vergessen.
    Sicherlich wäre es auch im Rahmen einer Aufgabe möglich, einen Dispenz zu erhalten, mit dem man gegebenenfalls magische Mittel gegen die Bevölkerung einsetzen kann.
    Gegen Paktierer, oder bewiesene Dämonenschergen ist der Einsatz von Zauberei nicht verboten. Es wird der Magieeinsatz untersucht werden (da sich ein Weißmagier normalerweise selbst anzeigen sollte) und sollte der Magier nachweisen können, dass die Menschen freien Willens waren und den Dämonen anheim fielen, dann wird einem Freispruch nichts im Wege stehen.

    Gruß vom Sensemann aka Nioa

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe