Gildenlose Magier

  • Moin Leute,

    was hindert einen eigentlich daran einen gildenlosen Magier zu spielen? Private Lehrmeister könnten doch Magier ausbilden, ohne sie der Gilde vorzustellen. Der Magier würde dann weder über den Vorteil Akademische Ausbildung (Magier), noch über ein Gildensiegel verfügen, dafür aber ebensowenig über Verpflichtungen der Gilde gegenüber. Er könnte und müsste sich nicht auf den Codex Albyricus berufen, stünde rechtlich also auf einer Stufe mit Druiden, Hexen, Scharlatanen und anderen Nichtmagiern, kann dafür aber an Waffen tragen, was er will und kann (gemäß der üblichen Einschränkungen). Er wird es in seiner Laufbahn schwer haben überhaupt je Lehrmeister zu finden, da er kein approbierter Magus ist und die Bibliotheken nicht verwenden kann und wird daher mit Sicherheit kein allzu mächtiger Zauberkundiger (die Suche nach Lehrmeistern sollte auf jeden Fall ausgespielt werden).

    Dem stünde doch im Prinzip nichts entgegen, oder? Habe ich etwas übersehen?

  • Eigentlich nicht, aber es gibt doch auch gildenlose Akademien! Von dem her kann man sich da bestimmt weiterbilden, und so manche liberale Schule mag gegen klingende Münze ihr Wissen wohl zur Verfügung stellen. Welche regeltechnischen Nachteile das mit sich zieht, weiß ich nicht, aber warum sollte es überhaupt ein Problem sein?

    greetz

  • Es gibt auch private Lehrmeister in AZ, die keiner Gilde angehören, etwa der Kreis der Einfühlung. Sie haben es natürlich schwerer neue Lehrer zu finden, wie du schon gesagt hast.

    In Hochburgen des Praiosglaubens könntest du aber enige Probleme kriegen, denn du bist ein nicht lizensierter Zauberer und damit haben die bekanntlicherweise starke Probleme. Zudem kannst du dich bei Straftaten,die dir vorgeworfen werden (egal ob schuldig oder nicht) nicht auf den Codex Albyricus berufen, was im Falle einer Verurteilung sehr harte Strafen nach sich zieht.

    Auf der anderen Seite bist du auch an keine Einschränkungen des Codex gebunden. Du darfst Waffen und Kleidung tragen, wie es dir beliebt, d.h. du bist nicht so auffälig wie ein Magier. Und Verpflichtungen und Auflagen der Gilde sind dir in den meisten Fällen auch egal.

    Die vielen Lehrmeister, vor allem die Tulamiden, stehen der Grauen oder Schwarzen Gilde nahe ,sind aber selber keine Mitglieder. Außerdem haben die gildenlosen Magier keinerlei Einschränkungen, denn da gilt Zauberer ist Zauberer egal ob mit oder ohne Siegel.


    Übrigens erhalten privat Ausgebildete MAgier nicht den Vorteil Akademische Ausbildung, den bekommen nur Magier an Akademien

  • Ein Magier ohne Gildenzugehörigkeit ist nichtsdestotrotz and den Codex Albyrnicus gebunden. Wenn ein solcher Magier gegen den Codex verstößt, wird nach dem Codex auch abgeurteilt. Im Gegensatz zu einem Gildenmagier hat er aber keinen Anspruch auf rechtlichen Beistand durch die Kirche.

    Es ist aber durchaus möglich, daß ein solcher gildenloser Magier später die Prüfung an einer Akademie einer Gilde ablegt und so das Siegel erhält.

    Und was die Nachteile "Verpflichtung gegenüber der Gilde" angeht: Ein privat ausgebildeter Magier erhält den Nachteil "Verpflichtungen gegenüber dem Lehrmeister" oder "1000 D Schulden beim Lehrmeister".

    Seid wachsam gegenueber den Maechtigen und der Macht, die sie vorgeben, fuer euch erwerben zu muessen! (Kurt Tucholsky)

  • @Ronald

    Ein gildenloser Magier ist nicht an den Codex gebunden, soweit ich weiß. Aber es halten sich viele MAgier tritzdem daran, da man sich die Option offen halten will, das Siegel an einer Akademie zu erwerben.

    Bestes Beispiel hierfür sind die Olporter Magier, sie halten sich nicht an den Codex, da sie für Magier verbotene Waffen benutzen.

    Außerdem gilt der Codex nur im Mittelreich und im Horasreich, anerkannt wird er allerdings von allen Akademien, die in einer Gilde sind. Tulamiden fühlen sich nicht daran gebunden, etwa die Fasarer Antimagier, die sich herzlich wenig um Kleidung und Siegel scheren. Auch die Privaten Lehrmeister im Mhanadital stören sich recht wenig am Codex Albyricus, etwa Rafim Bey, der seine Macht rücksichtslos durch MAgie unterstützt.

  • Ein gildenloser Magier müsste doch eigentlich genauso viel bzw. wenig an den Codex Albyricus gebunden sein, wie andere Nichtmagier.

    Er ist wieder da...

  • Zitat

    Im Gegensatz zu einem Gildenmagier hat er aber keinen Anspruch auf rechtlichen Beistand durch die Kirche.

    Durch die Kirche? :confused2: Durch seine Gilde, dachte ich...? Was hat die Kirche damit zu tun?

  • Schönen Gruß.

    Um dieses alte, verstaubte Thema doch noch abzuschließen:

    Gildenlose Magier müssen sich (offiziell) nicht an den Albyrikus halten, allerdings werden ihre Handlungen auch wesentlich strenger verurteilt.
    Sollte ein Magier einen Zauber anwenden, der eine zweite Person (mindestens) schädlich mit einbezieht, sieht es ganz schlecht aus.
    Im Gegensatz zu den Gildenmagiern, haben gildenlose Magier keine Dispenenzen für Verteidigungszauberei.

    Nehmen wir ein ganz dummes Beispiel:
    - Ein gildenloser Magier wird von einem Strauchdieb angegriffen und verteidigt sich mit Hilfe eines 'Aeolitus'. Besagter Strauchdieb strauchelt (schlechter Wortwitz...) und fällt so unglücklich, dass er eine tödliche Verletzung erleidet (Kopf->Stein, oder sonstwie, ist ja nur ein Beispiel).
    Sollte das eine Wache mitbekommen, ist der Magier wegen Mordes dran, da er keinerlei Dispenz hat, den Zauber auch wirklich aus zu führen und generell ein magischer Unfall mit dem höchsten Mittel veranschlagt wird. (Tod durch Zauberei=Mord, selbst bei einem Unfall)
    Ein Gildenmagier kann sich darauf berufen, von seiner Gilde aburteilen zu lassen, bzw. es wird der Antrag gestellt, die Verhandlung so lange hinaus zu zögern, bis ein Beistand der Gilde da ist. Dieser kann erläutern, dass der Magier entsprechend ausgebildet wurde und eventuell mit Mitteln beweisen, dass der Zauber keinesfalls dazu ausgelegt ist, einen Menschen einen Schaden zuzufügen. Also war es ein Unfall, der selbst ohne magische Einwirkung hätte geschehen können.
    Der gildenlose Magier hat das Problem, sich selbst um einen Rechtsbeistand kümmern zu müssen, zudem muss er selbst noch beweisen, dass er keinerlei Mittel verwendet hat, die zum Töten ausgelegt waren. (Nicht in jedem Prozess wird wirklich verfolgt was war. Verurteilungen durch eine einzelne Aussage sind nicht selten)
    ---
    Analog zu meinem Beispiel werden bei Magieeinsatz das Wirken von Magie und deren Wirkung bestraft, also gleich zwei Vergehen. Zudem geht man immer von Absicht aus. Dies gilt für alle Zauberkundige. Also wird ein Tod (selbst durch einen Unfall) zum vorsätzlichen Mord, ein Öffnen der Türe mitteln 'Banbaladin', oder 'Motoricus' zum Einbruch und dergleichen. Ausgenommen sind die Elfen, in den Bereichen, wo der Tralloper Vertraggilt. diese werden einmal belehrt, dass sie ihre Magie nicht einsetzen dürfen, um Handlungen zu ermöglichen, die nicht von alleine geschehen würden, allerdings werden sie beim Zweiten Vergehen normal abgeurteilt. (Sehr zum Unverständnis der Elfen, natürlich) Halbelfen (sofern man den Unterschied feststellen kann) sind von der Regelung ausgenommen. Sie fallen unter 'profane' Zauberkundige. (Außer, man findet einen sehr gnädigen Richter, der anerkennt, dass sie eigentlich als Elfen gelten, wenn sie in einer elfischen Sippe großgeworden sind)

    Gildenlose Magier haben eigentlich nicht das Recht, einen Magierstab führen zu dürfen, da dieser mit der gildenmagischen Ausbildung verbunden ist (soweit ich weiß), allerdings wird häufig über diesen Punkt hinweggesehen.
    Dass sie über gewisse Geldmittel verfügen müssen, um sich weiterbilden zu lassen, wurde ja schon erwähnt.

    Einige Stadtgesetze sind sogar dermaßen hart ausgelegt, dass es dem gildenlosen Magier generell verboten wird, zu zaubern, da man keinen Nachweiß hat, dass er dies wirklich erfolgreich gelernt hat und mit den Konsequenzen umgehen kann. (Ähnlich dem Kriegerbrief gibt es auch etwas wie einen Magierbrief, analog zu dem Siegel. Doch wer das Siegel sieht, fragt selten nach diesem)

    Zu den meißten magischen Professionen gibt es inzwischen Sonderregelungen. so ist das Verfolgen einer Hexe nicht mehr rechtens, weil sie eine Hexe ist. Oder Elfen werden im Tralloper Vertrag geschützt. Gildenlose Magier fallen aus solchen Sonderregelungen heraus und müssen mit harten Strafen rechnen, sollten sie wirklich einmal Magieeinsatz nutzen, der nicht generell dispenzlos ist. (Wie der Verteidigungszauber 'Blitz')

    Gildenlose Magier haben die 'Vorteile', sich nicht an die Konventionen halten zu müssen (Robenpflicht, etc.), aber auch die 'Nachteile', nicht durch die Gilde beschützt zu werden. Möglichkeiten, ungestraft Zauber zu wirken, finden sich häufig nur in Abgeschiedenheit zur Obrigkeit, gegen Individuen, die den Verstoß nicht melden und mit Leuten, die den Magier nicht anzeigen. (Also häufig eine Heldengruppe auf Abenteuerfahrt)

    Falls ich mich in einem, oder mehreren Punkten täusche, korrigiert mich. Alles aus dem Gedächtnis, nachdem ich mich mal intensiv darin eingelesen habe.

    Gruß vom Sensemann aka Nioa.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • 1. Ein Gildenloser Magier wird zwar bei Verbrechen nach Albyricus abgeurteilt, ABER er muß keine besondere Kleidung tragen, es gelten keine Waffenbeschränkungen, etc. Der Codex A. besteht eben aus zwei Teilen, quasi "Magische Verbrechen" und "Regeln für Gildenmagier". Teil 1 gilt für alle Magieanwender, Teil 2 nur für Gildenmitglieder.

    2. Das obige Beispiel halte ich für Unsinn, Verteidigung gegen einen Strauchdieb dürfte kaum als Mord gelten. Selbst wenn du nen Strauchdieb per Ignifaxius grillst, ist das nicht automatisch Mord.

    3. Gildenlose Magier dürfen halt effektiv nicht praktizieren, keine Artefakte verkaufen, keine magischen Heilungen vornehmen, etc. - eben generell kein Geld verdienen.

    4. Magier sein ist nicht verboten, auch Magiewirken generell nicht. Man hat natürlich rechtliche Nachteile, aber man darf sich trotzdem problemlos mit nem Blitz verteidigen. Einen Dispens kann es nur für Sachen geben, die normalerweise verboten sind - Magiewirken ist nunmal nicht generell verboten. Havenna war da lange Zeit ne Ausnahme.

    5. Nachteile des Gildenlosen ist halt vor allem, dass man viel schlechter an Bibliothekn rankommt, etc. - ein Gildenmagier kann effektiv antanzen, sein Siegel zeigen und schon darf er rein. Ein Gildenloser muß erstmal diverse Leute überzeugen, ggf. bestechen, etc. Auch Lehrmeister sind seltenr. Ganz abgesehen von den rechtlichen Nachteilen, dass man - WENN es dann mal zu Problemen kommt - es viel schwieriger hat.

  • Da muss ich dich leider korrigieren.

    Egal warum ein Mensch durch einen Ignifaxius umgekommen ist, wird erstmal Mord unterstellt, selbst wenn der Flammenstrahl so abgeschätzt war, dass er eigentlich nicht tödlich sein sollte. Wenn sich herausstellt, dass der Zauberer noch über andere Verteidigungsmittel verfügte, wird er für einen Mord bestraft, selbst, wenn er in Notwehr gehandelt hat.
    Die Gesetze zur Zauberei sind ungemein schwer gehalten, aus purer Absicht. Seit Borbarad sogar noch eine Spur härter.
    Selbst der ehemals fast straffreie Elementarismus ist scharf in Kritik gekommen. Sollte ein Mensch durch ein Elementar zu Schaden kommen, oder gar sterben, wird als Strafe der Feuertod vorgesehen (Offizlelle Niederschrift dazu im MWW; Gesetzestexte über Magie).

    Einige Zaubersprüche wie der 'Blitz' sind dispenzlos anzuwenden, da sie keinen nennenswerten Schaden anrichten. Sollte allerdings aufgrund der Magieanwendung eine Person zu Schaden kommen, wird der Zauberkundige auch für die Anwendung des dispenzlosen Zauberspruches verurteilz und zwar im Rahmen des Geschehnisses, was passierte.

    Aber in der Hinsicht hast du natürlich Recht, dass nicht jeder durch Magie getötete, oder geschädigte Strauchdieb gleich zur anzeige gebracht wird. Aber generell darf man auch keine 'niederen' Menschen töten. Sollte der Geschädigte gar ein Bürger sein und der Zauberkundige ein Nicht-Bürger, kann man sich auf eine enorm hohe Strafe gefasst machen.

    Das mit dem Praktizieren habe ich tatsächlich vergessen (ich sollte nicht so spät in der Nacht versuchen, so einen Eintrag zu verfassen).

    Probleme, durch Magieanwendung gibt es schneller, als man denkt. Aber da kommt es natürlich wieder auf die Region an.
    Im (alten) Mittelreich gibt es die schärfsten Gesetze zur Magieanwendung, in Groß-Tulamidistan wird das eher weniger scharf gesehen, während man in der Gegend zu Al'Anfa machen kann, was man möchte, solange man die nötigen Beziehungen, oder Geldmittel hat.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Nein, das hast du leider falsch verstanden. Da steht "Egal ob ein Mensch durch ein Messer oder einen Fulminictus zu Tode kommt, es ist stets Mord[..]". Das ist unglücklich formuliert, bedeutet aber natürlich NICHT, dass eine Notwehr mit nem Dolch ein Mord wäre. Genausowenig ist es Notwehr mit nem Fulminictus. Es gilt stets als Absichtlich, d.h. mit nem Fulminictus kann man sich nicht "aus Versehen" verteidigen, aber trotzdem greifen ganz normal die Regeln zur Selbstverteidigung (und hier wird kaum jemand ein großes Aufsehen um einen toten Räuber machen). Natürlich wird ein gildenloser Magier ggf. mehr Probleme haben und auch härter angefasst werden, wenn die Situation unklar ist, logischerweise.

    Was du Elementaren zuschreibst, steht im MWW nur bei Dämonologie. Zu Elementaren habe ich da erstmal gar nix gefunden, aber natürlich ist jeder Magier für seine beschworenen Wesen verantwortlich.

  • Ich lese das alles nochmal nach, sobald ich meine Materialien wieder zur Hand habe.
    Danach editiere ich hier meine Antwort.
    Hab das nicht vergessen, oder schäme mich; Kanns nur gerade nicht nochmal nachvollziehen, ob ich eventuell einen Fehler gemacht habe.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Ich lese das alles nochmal nach, sobald ich meine Materialien wieder zur Hand habe.
    Danach editiere ich hier meine Antwort.
    Hab das nicht vergessen, oder schäme mich; Kanns nur gerade nicht nochmal nachvollziehen, ob ich eventuell einen Fehler gemacht habe.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe

  • Der Magieeinsatz erzeugt immer automatisch einen Vorsatz. Magische Notwehr ist für einen Gildenmagier in Ordnung, aber es gibt keinen magischen Todschlag, auch keine magische Körperverletzung im Affekt. Es ist immer vorsätzlich. Für den Gildenlosen ist es letztlich einerlei, sobald durch dessen Zauberei Menschen zu Schaden kommen, wird er dafür belangt werden können (wenn es einen Kläger gibt).

  • Zitat von "Mechtbert_Gnitzinger "


    Der Magieeinsatz erzeugt immer automatisch einen Vorsatz. Magische Notwehr ist für einen Gildenmagier in Ordnung, aber es gibt keinen magischen Todschlag, auch keine magische Körperverletzung im Affekt. Es ist immer vorsätzlich. Für den Gildenlosen ist es letztlich einerlei, sobald durch dessen Zauberei Menschen zu Schaden kommen, wird er dafür belangt werden können (wenn es einen Kläger gibt).

    Aber Vorsatz reicht alleine noch nicht fuer Mord aus. Es fehlen die Mordmerkmale (zumindest nach unserem Rechtsverstaendnis). Ohne diese Merkmale ist "nur" Totschlag.
    Jetzt stellt sich natuerlich die Frage, wie das in Aventurien gesehen wird (so koennte der Ignifsphaero durchaus als "gemeingefaehrliches Mittel" gesehen werden, da er auch andere Personen treffen kann, was ein Mordmerkmal ist). Beim Beispiel des Strauchdiebes sehe ich es jedenfalls nicht so grass: Wenn der Strauchdieb den Magier mit der Waffe dazu zwingen wollte, das Geld herauszuruecken, dann erfuellt dies schon die Mordmerkmale seitens des Diebes (Mord aus Habgier, Mord zu Ermoeglichung einer anderen Straftat). In diesem Fall ist die Handlung des Magiers auf jeden Fall entweder Notwehr (wenn der Angriff dem Magier gilt) oder Nothilfe (wenn der Angriff einem anderen gilt) und damit kein Mord
    (nichteinmal Totschlag). Setzt natuerlich zweierlei voraus:
    1. Die Toetung des Diebes wird vor Gericht verhandelt
    2. Es gibt Zeugen fuer den Hergang der Tat

    Seid wachsam gegenueber den Maechtigen und der Macht, die sie vorgeben, fuer euch erwerben zu muessen! (Kurt Tucholsky)

  • Zitat von "Ronald_Saveloy "


    Aber Vorsatz reicht alleine noch nicht fuer Mord aus. Es fehlen die Mordmerkmale (zumindest nach unserem Rechtsverstaendnis). Ohne diese Merkmale ist "nur" Totschlag.


    Was vermutlich beides mit dem Tode bestraft wird, das eine halt mit Ersäufen und das andere mit Hängen oder so... ich glaube nicht, dass da in Aventurien groß differenziert wird. Der Einsatz der Mittel ist jedoch oftmals entscheidend. Jemanden "ehrlich" erschlagen ist eine Sache, aber etwas heimtückisches wie Gift, wo es keine Chance zur Gegenwehr gibt ist extrem verpöhnt. Das könnte beim Magieeinsatz ähnlich sein, weiß ich aber nicht.


    Eine wichtige Sache ist bei der Bestrafung von magischen Handlungen allerdings zu beachten: Die Beweislast liegt beim Kläger! Und weise mal einen Zauber nach, wenn du selbst kein Zauberer bist!

    Der Ignisphaero bringt einem nebenbei auch schnell eine Zweitanklage als Brandstifter... und das mit dem Tode bestraft.

  • Alle Magierakademien sind dazu verpflichtet, in irgend einer Weise Zauber zu lehren, mit denen man einen Angreifer ohne dessen Tod in die Flucht schlagen kann.
    Ob sie das im DSA4-Regelwerk nun eingebunden haben, weiß ich gerade nicht.
    Demnach ist der Einsatz eines Zaubers, der den Tod zufolge hat, ein Mord, weil er es anders hätte lösen können. (Notwehr geht vom Einsatz des geringsten Mittels aus - zumindest in unserer heutigen Rechtssprechung)

    Nicht umsonst sind 'harmlose' Zauber, wie der Horriphobus (glaube ich), oder der Blitz Standartzauber, die fast jeder Magier erlernen kann, um sich zu schützen, ohne seinen Gegenüber zu verletzen.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe