Höchstgrenze für Sozialstatus

  • Ich wollte nur mal für einen zukünftigen Char den ich im Kopf habe und der (bzw. die) adlig werden soll, welcher Sozialstatus bei der Generieung die Höchstgrenze ist. Und welcher Titel das zum Besipeil dann genau wäre

    Ich wollte wahrscheinlich eine adlige Hesindegeweihte machen. Praios habe ich auch zwischendurch immer mal im Kopf, aber ich glaube der macht in der Gruppe ziemnliche Problem (haben nen Magier in der Runde)

    Never whipsnap a whipsnapper

  • Der SO reicht von 0-21, wobei die 21 Kaiser des Horasreiches und Kaiser des Mittelreiches hat. In AH S. 13 ist eine Auflistung, was für Professionen/Ränge in welchen SO-Bereich fallen.
    Beim Hesindegeweihten ist ein Minimum vorgegeben, aber daraus folgt eben nicht Ende offen. Basierend auf der Herkunft des Chars würde ich mich eben an besagter Tabelle orientieren, was max. reell ist.
    Ist er adelig, und wenn ja, welchen Stand haben die Eltern? Dazu ist wichtig, aus welcher Region er kommt, denn ein Baron ist nicht gleich Baron, da gibt es Unterschiede, da z.B. ein andergaster Baron anders gewichtet wird als ein mittelreichischer. Der König von Andergast hat einen SO von 15, ein mittelreichischer und (einfluß)reicher Baron einen von 16-18.

  • Muss nicht... Praiosgeweihter mit braniborischer Philosophie (extraliberal) und Weißmagier geht relativ gut miteinander. Mein Magierlein käme recht gut mit ihm aus.

    Aber egal... Maximal-SO ist 12, dabei herrschen aber wiedersprüchliche Angaben, ob diese Zwölf das ist, was man mit GP kaufen kann, und dann nochmal durch den SO modifiziert wird (also maximal 14), oder ob die 12 das absolute Maximum bei Start sind.

    SO 12 währe glaube ich der Sohn eines Grafen.

    "Wir leben in einer Welt, worin ein Narr viele Narren, aber ein weiser Mann nur wenige Weise macht."
    -- Immanuel Kant
    ...
    Befürworter von "Peng! statt Plönk!" in DSA ;)

  • SO 16-18 ein BARON? Also nicht wirklich... Barone sind die kleinen Würstchen unter den Adligen. Der Landadel... bei SO 18 sollte man es eher mit einem König zu tun haben, einem Fürsten, mindestens aber mit einem einflußreichen Grafen...

  • @Mechtbert: So ist es in AH aber angegeben.
    Das ist der Bereich des Hochadels und ((einfluß)reiche) Barone sind ja schon die Untergrenze zum Hochadel.

    Satinav: Woher hast Du das, daß die Höchstgrenze bei der Generierung ein SO von 12 wäre? Ich finde diesbezüglich weder in AH noch in MFF Angaben, daß es da irgendwelche Begrenzungen gibt, so die Profession keine vorgibt.

  • Zitat von "Schattenkatze "


    Der SO reicht von 0-21, wobei die 21 Kaiser des Horasreiches und Kaiser des Mittelreiches hat. In AH S. 13 ist eine Auflistung, was für Professionen/Ränge in welchen SO-Bereich fallen.
    Beim Hesindegeweihten ist ein Minimum vorgegeben, aber daraus folgt eben nicht Ende offen. Basierend auf der Herkunft des Chars würde ich mich eben an besagter Tabelle orientieren, was max. reell ist.
    Ist er adelig, und wenn ja, welchen Stand haben die Eltern? Dazu ist wichtig, aus welcher Region er kommt, denn ein Baron ist nicht gleich Baron, da gibt es Unterschiede, da z.B. ein andergaster Baron anders gewichtet wird als ein mittelreichischer. Der König von Andergast hat einen SO von 15, ein mittelreichischer und (einfluß)reicher Baron einen von 16-18.

    Es geht mir wie gesagt primär darum jemanden zu schaffen, der vom sozialen Status eben schon zu Anfang ein recht hohes Tier ist (hab da einfach mal Lust drauf) und wollte daher wissen wie ich das generieren müsste um in dem Punkt das Maximum zu haben und was regeltechnisch eben das Maximum wäre ;)

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  • Wie gesagt (und oben gefragt): Er ist adeliger Abstammung, gut. Welchen Rang haben seine Eltern? Ein Graf ist immer noch höher anzusiedeln als ein Baron.
    Er sollte natürlich nicht den gleichen SO haben wie die Eltern, sondern weniger.
    Außerdem: Woher kommt der Char? Mittelreich oder Horasien, oder aus dem Bornland oder etwa Hintergast?
    Unter dem Vorteil Adelige Abstammung ist der Hinweis zu finden, daß Kinder von Grafen mindestens einen SO von 12 haben sollen.

    All das beeinflußt die Überlegungen und Abwägungen, die einzuschätzen ich eben die besagte Tabelle empfehle.
    Pro SO-Punkt ein GP, wenn Du also einen SO von 13 nehmen willst, weißt Du ja, was das kostet.^^

    Das regeltechische Maximum ist also das, was Deine GP hergeben und was im Rahmen des Chars liegt (mindestens 12 bei Kind eines Grafen und max. eine 15, würde ich sagen, vielleicht auch eine 14, gesetzt den Fall, der Char kommt aus Mittelreich oder Horasien. Wenn nicht, würde ich deutlich drunter ansetzen).

  • Naja wie gesagt ist der Char erst noch in der Planung und wollte es u.A. daran festmachen.

    Bisher habe ich ne Elfe die überall aneckt und der Arsch ist *ggg* und wollte daher als Gegensatz sozusagen nen Gegenpol schaffen.

    Zu den Fragen wäre dann nämlich die nächste, welcher Titel wäre am Anfang denn zulässig, bzw. möglich? Verstehe ich das richtig das Grafentochter dann das Maximum wäre?

    Ich hatte kurz angedacht sie aus dem Horasreich kommen zu ölassen, aber nachdem was ich in Geographica Aventurica gelesne habe, gibt es dort keinen Grafentitel, ist das richtig? Was wäre dann vom SO her die Entsprechung zu dem Grafen?

    Die zweite Frage die ich mir stelle, ist, Vorteil Adliges Erbe oder Adlige Abstammung? Ich meine ich kenne die Beschreibung, aber irgend wie reicht das nicht aus das ich mir ne richtige Vorstellung mache wie es jetzt rein regeltechnisch aussieht. Und verstehe ich das richtig das mit dem Vorteil adliges Erbe sie dann auch den Titel Baron/Graf tragen darf auch wenn ihr Vater noch "regiert" und nicht sie selber?

    Ich weiß ja das es derb viel kostet, ich muss sagen bisher hab ich bei der Chargenerierung SO immer stark vernachlässigt und hab daher einfach mal richtig Bock alles da drauf zu brezeln was geht ;) (Bisher hatte ich so gut wie nur Randgruppenchars gespielt, was ja auch an meinem Faible für Elfen liegt)

    Never whipsnap a whipsnapper

  • Bei der Adeligen Abstammung ist man bestenfalls das zweitgeboprne Kind eines Adeligen (die ganze Bandbreite), beim Adeligen Erbe ist man das erstgeborene Kind, also Erbe des Titels, der Länderien und Güter.
    Genau, es ist ja das Erbe und nicht bereits geerbt. Papa oder Mama haben noch den Titel inne, aber das Kind selber regiert noch nicht (würde ich bei einem Grafen auch nicht lassen, solange die Abenteuerlaufbahn noch läuft, zumindest nicht bei ener Grafschaft, die der Erwähnung wert wäre, auch wenn Herr C. vorgemacht hat, wie man als Graf einer bankrotten Grafschaft ständig auf Tralafitti sein kann).
    Das horasische Äquivalent müßte Comto - zwischen Baron und Graf - Edelhochgeboren oder Marchese - Markgraf(?) / zwischen Graf und Herzog - Wohlstgeboren sein.
    Für ganz genaues kann ich ja mal die Hefte aus der Horasbox durchsehen, wenn Du magst.
    Es gibt auch Herzöge und Fürsten, aber die sind noch übersichtlicher als Grafen.^^ Ich würde bei Grafen aufhören, aber man kann wohl auch einem Herzog noch ein zusätzliches Kind unterjubeln, aber das würde ich dann mit dem SL absprechen.

  • Den ersten Punkt mit dem erstgeborenen und zweitgeborenen hab ich ja noch evrstanden, ich war am Überlegen wie es sich rein regeltechnisch auswirkt und ob nachdem was da steht ich mich dann als Gräfin/Herzogin usw. vorstellen darf, da da ja steht, man hat Anspruch auf den Titel. Ich frage mich da ob das bedeutet das ich Anspruch habe ihn später zu nehmen, oder jetzt schon Anspruch habe so genannt zu werden, man mich dann also mit Gräfn sowieso anspricht. (Bzw. wenn nicht wie ich dann angesprochen werde, weil auch als Tochter hat man doch nen Titel? So wie Baroness als Baronentochter, oder?)

    Wenn du Hefte zum Thema Horas grade zur Hand hast wäre das großartig, leider bin ich nicht im Besitz dieser Box :(

    Never whipsnap a whipsnapper

  • Nein, Graf oder Baron ist man erst, sobald der Titel formell übertragen wurde. Hier ( Anreden - Allgemeine Themen - Orkenspalter ) wurde mal gesammelt, wie die verschiedenen Ränge angesprochen werden. Die Kinder von solchen Würdenträgern werden anders angesprochen als die Eltern (sie haben ja auch nicht als designierter Erbe den gleichen Rang), aber sind in dem besagten Thread nicht drin (außer halt, daß der Sohn des Kaisers der Prinz ist und solche Sachen).
    Ich weiß, daß in England der Erbe eines Earls ein Lord ist (oder zumindest im 18. Jahrhuindet war).

    Ich werde mir das Ding gleich mal vornehmen und nachschauen, ob ich da Titel und ihre mittelreichischen Äquivalente finde.

  • Zitat

    Der Hochadel bestand vor allem aus Häusern, die von uradligen, regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern abstammten, von denen die meisten [...] einen Fürstentitel führten

    (Wikipedia - Adel)
    Ein irdisches Beispiel für den Hochadel ist z.B. das Haus Königshaus Windsor (ehem. Haus Sachsen-Coburg und Gotha, die Windsors haben sich erst 1917 so genannt, während des I. Weltkrieges). Unter dem Königshaus folgt dann der Duke (also Herzog), dann der Markgraf, dann der Graf, dann der Vizegraf, und dann der Baron (der in der Tat anfangs noch zum Hochadel gezählt wurde, bis der Titel Baron nicht mehr an Landbesitz gebunden war und zu einem Ehrentitel verkam)
    Wenn aber der Baron bereits zum Hochadel gezählt wird, dann ist die Frage, was der Niederadel sein soll... Nur der landlose Adel, also Titular-, Brief- und Schwertadel?

    Im selben Artikel auf Wikipedia findest du auch diverse Details über die Anrede von Kindern von Adligen. Ihnen ist aber gemein, dass der Sohn eines Grafen NICHT dieselbe Anrede genießt, bis er selbst Graf geworden ist.

  • Zitat

    Ich hatte kurz angedacht sie aus dem Horasreich kommen zu ölassen, aber nachdem was ich in Geographica Aventurica gelesne habe, gibt es dort keinen Grafentitel, ist das richtig? Was wäre dann vom SO her die Entsprechung zu dem Grafen

    Doch, es gibt auch Grafen im Horasiat. Graf Kalman von Phecadien dürfte der bekannteste sein!

  • Aus dem Lexikon des Schwarzen Auges (S. 5):

    Zitat

    Allgemein läßt sich sagen, daß zum Hochadel alle Adelsgeschlechter bis hinab zu den Baronen gehören. Dazu kommen die Junker, die ihren Stammbaum hieb- und stichfest bin ins Alte (bosperanische) Reich zurückverfolgen können.

    AH, S. 13:

    Zitat

    [SO] 16-18: Hochadel: (einfluss-)reiche Barone, Grafen Fürsten und Personen von ähnlicher Macht, Oberhäupter der Grandenfamilien von Al'Anfa, Vorsteher der drei Magiergilden, Zwergenkönige, Hetmann de Hetleute

    Zitat

    [SO]13-15: Oberschichte: Handelsmagnaten, reiche Grundbesitzer, hochrangige Offiziere, Vorsteher von Orden und Kirchenprovizen, Barone des Mittel- und Horasreiches, Könige von Andergast und Nostria, König von Brabak

    Barone sind also genau die Grenze und können je nach Einfluß, Geld und vielleicht auch Alter des Geschlechtes zum Hoch- oder Niederadel gehören.

    Nach dem Lexikon gehören zum Niederen Adel Junkjer, Edle, Ritter und lokale Titulierungen.

    Im Lexikon steht auch etwas zu den Kindern von Grafen und Baronen: sie werden im Mittelreich häufig in den Rang eines Junkers erhoben, in Horasien haben die ältesten Grafenkinder den Titel eines Comto inne und können eine Baronie oder ein Edlengut oder Burg als Lehen erhalten.

  • Ah vielen Dank für die Infos :)

    Aber soweit wie ich verstanden hab entspricht der SO in der Tabelle den Titelträgern selber und nicht den Kindern, oder? Ich meine dann muss ich doch ableiten?

    Und ich hab soweit verstanden das ich als Kind eines Adligen anders genannt werde - aber ist es da wenigstens durch die Bank gleich oder hat man da auch als Erstgeborener eine andere Anrede?

    Ich tendiere zur Zeit zu einer Grafentochter es sei denn man nennt mir hier nen genialen anderen Titel *ggg* oder hat noch nen Tip wo ich sie herkommen lassen sollte. Horasreich hat halt was so herrlich elitäres wo ich denke das passt ganz gut, aber noch bin ich flexibel. Was könnte zu nem Adligen als Herkunft denn eurer Meinung nach noch gut passen?

    Edit:

    Ach Ja dann noch mal ne Frage zu dem spezifischen Fall von mir: Ich will ja nen Adelstitel in Verbindung mit der Profession einer Geweihten - fange ich dann auch als Novize an oder hat man dann da auch einen Bonus das man da einen höheren Stadn genießt, beispielsweise dann schon Priester und kein Novize mehr ist?
    Bzw. ab wann ist man Priester und kein Novize mehr?
    (Hab garde die Box Götter und Dämonen nicht zur Hand die liegt beim Spielleiter der keine eigene hat ^^ )

    Never whipsnap a whipsnapper

  • Richtig, das entspricht den Titelträgern, weshalb ich ja weiter oben anmerkte, bei den Kindern etwas nierdriger anzusetzen.

    Wer eine Wehe anstrebt, beginnt immer als Novize in einem Noviziat. Sonst würden bei einigen, gar den meisten Kirchen, Noviziate zur Ausnahme gehören, da Geweihte meist guter bis adeliger Hekunft sind.
    Wer als Kind das Noviziat beginntz (das ist eigentlich die Regel), bei dem dauert es mehrere Jahre und endet mit der Weihe (dann ist man ein Priester). Man kann als Erwachsener auch noch die sogenante Spätweihe nachhholen, das ist auch mit einem Noviziat verbunden, aber einem kürzen (meist etwa ein Jahr oder so).

    Was Grafenkinder im Mittel- und Horasreich angeht, verweise ich noch mal auf den letzten Absatz meines letzten Postings. Weiteres folgt gleich.

  • Ja mei, plötzlich schreibt hier keiner mehr etwas ...

    Daß es Grafen und Barone gibt in Horsaien, davon ging ich aus, nur hätte ich gedacht, daß die Titel anders lauten. Dem scheint aber nicht so zu sein, denn in "Das Reich des Horas" ist auch nur von "Grafen" die Rede(Comto oder Marchese sind wiederum andere Titel und Ränge des auch nur Titularadels).

    Grafen und Landgrafen werden mit "Euer Hochwohlgeboren"angesprochen.
    Auch in der Horasbox heißt es, daß Barone die unterste Grenze des Hochadels bilden, die werden "Euer Hochgeboren" tituliert, ihre Ehepartner, bzw. Kinder haben den Titel eines Baronets/einer Baroness.
    Über die Kinder von Grafen finde ich leider nichts.

  • Die Kinder von Baronen/Freiherren und Grafen/Herzögen sind, da sie selbst kein Lehen innehaben zunächst einmal auch nicht so hoch gestellt. Eine Frein/Baroness (interessanterweise scheint es keine männliche Version davon gegeben zu haben) scheint nur deshalb den Titel zu tragen, um ihren Wert auf dem Heiratsmarkt anzuzeigen, will mir fast scheinen.

  • Barones = weiblich, Baronet = männlich, zumindest in Aventurien und sind eben Ehepartner oder Kinder des Barons/der Baronin.
    Des weiteren, wie schon zuvor von mir gepostet:

    Zitat

    Im Lexikon steht auch etwas zu den Kindern von Grafen und Baronen: sie werden im Mittelreich häufig in den Rang eines Junkers erhoben, in Horasien haben die ältesten Grafenkinder den Titel eines Comto inne und können eine Baronie oder ein Edlengut oder Burg als Lehen erhalten.


    Kinder von Grafen und Baronen können also sehr wohl Titel wie Lehen haben und das Kind eines Grafen ist immer noch das Kind eines Grafen, was zwar kein Graf ist, aber schon auf einen Baron etwas Eindruck machen sollte,

  • Nun, da diese Titel nicht mit einem königlichen Lehen einhergehen, scheint der Titel nicht wesentlich über dem eines Edlen zu stehen. Graf ist eben nur einer, der Graf selbst. Der ältestgeborene Nachfahre mag auch noch einen gewissen Respekt geniessen (man wird es sich mit dem zukünftigen Grafen ja nicht verscherzen), aber die nicht erbberechtigten Kinder werden nicht viel zu melden haben. Nicht umsonst wird zwischen "adliger Abstammung" und "adliges Erbe" im Regelwerk sehr genau unterschieden. Schaffen sich die jüngeren Geschwister kein anderes Standbein, wie eben im Klerus, dann bleibt ihnen nur die Ritterschaft und ein Ritter ist nunmal unter einem Baron angesiedelt. Natürlich wird ein Ritter aus hohem Hause eine bessere Ausrüstung etc haben, als ein verarmter Baron seinen Kindern finanzieren könnte, und durch den Einfluß der Familie einen höheren Rang in Armee o.ä. bekleiden, aber das war es soweit auch schon.

    Im allgemeinen muss ich leider feststellen, dass DSA da zu weich, zu liberal ist. Fähnriche sollten eigentlich in der Regel wirklich adlig sein. Nach der Schlacht an der Trollpforte mag es einen gewissen Mangel an Adligen geben, und es kommt zu Ausnahmen, aber die Regel sollte es nicht sein.