Patzer & Umwandeln von AT und PA

  • 2 Fragen an die Orkis:

    - bei einem Patzer im Kampf verliert man verbleibende Aktionen, verliert man auch die freien Aktionen, die man in der KR noch hätte?
    Hierzu habe ich nichts in MbK gefunden.

    - Zählt der Aufschlag von +4 beim Umwandeln von Aktionen (AT in PA oder umgekehrt) als freiwilliger Aufschlag, d.h. falls die umgewandelte Aktion scheitert, hat man die +4 als Zuschlag bei der nächsten Aktion (so wie es zB bei einem verpatzten Wuchtschlag der Fall wäre)?

    mfg Scaw

  • zu 1
    Ich hab auch nix entdeckt, aber ich bin der Meinung, dass die freien Aktionen auch ausfallen. Wenn jemand aufgrund eines Patzers stürzt, kann er ja nicht gleichzeitig (oder bevor er aufgesprungen ist) eine freie Aktion "Schritt" machen. Mit dem Rufen isses so eine Sache, aber ich denke der Held ist zu beschäftigt, sich aus dem Patzerschlamassel zu befreien als dass er noch anderes im Kopf hat.

    zu 2
    Gute Frage. Ich hab auch keine Ahnung. Warten wir mal auf Schattenkatze...

    Ich sehe was, was du nicht siehst!

  • Wenn man alle verbleibenden Aktionen und Reaktionen verliert, verliert man imho auch die freien. Denn schliesslich hat man soviele freie Aktionen pro KR wie man Aktionen bzw. Reaktionen hat, in dem fall wohl dann keine mehr.

    EDIT: zu Frage 2, das zählt zwar nicht als freiwilliger Aufschlag, macht ja auch keinen Sinn, weil, was will ich mir schon erleichtern? Schöner umwandeln? Aber soweit ich weiß werden alle Aufschläge, auch die automatischen als Erschwerung beim scheitern gerechnet. Gutes Beispiel Hammerschlag. +8 Aufschlag, wär ja panne wenn ich da keine Verluste hinnehmen muss aber bei einem angesagten Wuchtschlag +8 dann doch

  • Zur Frage, ob Freie (Re)Aktionen bei einem Patzer verfallen oder nicht, würde ich das dynamisch und situationsabhängig handhaben. Ein Patzer ist ja nicht eimmer ein Sturz, man kann ja auch die Waffe fallen lassen, sich selber treffen, stolpern ... und auch beim stürzen kann man im Prinzip noch etwas rufen, oder, wer z.B. eine gute Körperbeherrschung hat, könnte sich im Sturz noch drehen (ganz zu schwerigen, daß auch sich hinwerfen, wenn dann auch beabsichtigt, eine Freie Aktion ist *g*).Das würde ich also nict mit einem klaren Ja opder Nein beantworten, sondern davon abhängig machen, wie sich der Patzer auswirkt und was für eine Freie Aktion gemacht werden soll, durchaus unter Berücksichtigung der Reaktionsfähigkeit (INI) des Betroffenen oder passender TaW.
    Klar definiert ist es im Regelwerk tatsächlich nicht, soweit ich weiß.

    Zur zweiten Frage ... die haben wir uns in der Gruppe auch gestellt und ich meine, wir hätten in MBK eine Stelle gefunden, die belegte, daß der umwandeln-Aufschlag kein Malus ist, falls es mißglücken sollte (wohl aber weitere, freiwillige Aufschläge).
    Da ich die Stelle nicht finde (oder wir es als Hausregel beschlossen haben, aber ich meine nicht), melde ich mich wieder, wenn ich es tue (oder jemand anders).

  • @1.Frage
    Gibt es wirklich keine Regelung, handhabt das, wie ihr das für richtig haltet, ich find Schattenkatzes Vorschlag ganz brauchbar.

    @2.Frage
    Laut MBK seite 21 ist die jeweils umgewandelte Aktion/Reaktion, die dann folgen würde, sowieso um 4 erschwert. Wenn die also misslingt (AT oder PA sei mal dahingestellt), dann folgen meinse Wissesn nach keine weiteren Einbußen. Zumindest nicht dass ich wüsste auf s. 21 MBK steht dann auch nicht mehr.