Ich habe mal folgende Frage(n) an alle Orks mit hohem Wert in Rechtskunst:
- Ist es nach wie vor so, daß Magier (bzw. Magiebegabte) im Mittelreich keine Lehen erhalten dürfen?
- Wenn ja, dürfen sie den Titel (z.B. Baron) führen, während ein Verwandter die Regierung führt?
- Was geschieht, wenn der Magier der einzige lebende Nachkomme des Lehensnehmers ist?
- Könnte ein Magier an seiner statt einen Vogt einsetzen, und so indirekt über das Lehen herrschen?
- Könnte er sich einen Dispens (vom reichsgericht oder der Praioskirche) holen, um ausnahmsweise trotz des Verbots zu regieren?
Wie ihr sicher schon vermutet, liegt ein solcher Fall in meiner Gruppe vor, und ich würde gerne die Rechtslage kennen. Danke im voraus!