Im Zuge eines AB mit vorwiegend horasischen Charakteren, frage ich mich wann eigentlich ein Charakter
ein Recht hat ein Wappen zu tragen (auf seiner Kleidung, Wappenrock oder sonst wo).
Ein paar Beispiele "meiner" Gruppe:
1) Tempelgardist des Efferd-Tempels zu Bethana, der gegenüber dem Stadtrichter persönliche Verpflichtungen hat und
deshalb gezwungen ist dessen launische Tochter für ein Jahr auf ihren Abenteuer-Eskapaden zu beschützen. Er wurde dafür quasi
vom Tempel (auf Betreiben des Richters) dienstfreigestellt.
Kann er ofiiziell das Zeichen der Efferd-Kirche tragen, oder ist dies nur Geweihten vorbehalten. Wäre es stattdessen möglich das Stadtwappen oder das Wappen der entsprechenden Baronie als Zeichen seiner Herkunft zu tragen?
2) Besagtes launisches Luder ist die Tochter des Stadrichters. Dieser hat einen entsprechenden Titulartitel. Könnte sie das Stadt-/Baroniewappen führen und wie
sieht mit einem eigenen Familienwappen beim Titularadel aus.
3) Gibts eigentlich offizielle (wappenähnliche) Symbole der Hexen-Schwesterschaften (die natürlich NICHT sichtbar getragen werden)?
4) Haben Akademien (Krieger, Magier) eigene Wappen, die ihre Abgänger verwenden dürfen?