Wappenrock

  • Im Zuge eines AB mit vorwiegend horasischen Charakteren, frage ich mich wann eigentlich ein Charakter
    ein Recht hat ein Wappen zu tragen (auf seiner Kleidung, Wappenrock oder sonst wo).

    Ein paar Beispiele "meiner" Gruppe:


    1) Tempelgardist des Efferd-Tempels zu Bethana, der gegenüber dem Stadtrichter persönliche Verpflichtungen hat und
    deshalb gezwungen ist dessen launische Tochter für ein Jahr auf ihren Abenteuer-Eskapaden zu beschützen. Er wurde dafür quasi
    vom Tempel (auf Betreiben des Richters) dienstfreigestellt.
    Kann er ofiiziell das Zeichen der Efferd-Kirche tragen, oder ist dies nur Geweihten vorbehalten. Wäre es stattdessen möglich das Stadtwappen oder das Wappen der entsprechenden Baronie als Zeichen seiner Herkunft zu tragen?

    2) Besagtes launisches Luder ist die Tochter des Stadrichters. Dieser hat einen entsprechenden Titulartitel. Könnte sie das Stadt-/Baroniewappen führen und wie
    sieht mit einem eigenen Familienwappen beim Titularadel aus.

    3) Gibts eigentlich offizielle (wappenähnliche) Symbole der Hexen-Schwesterschaften (die natürlich NICHT sichtbar getragen werden)?

    4) Haben Akademien (Krieger, Magier) eigene Wappen, die ihre Abgänger verwenden dürfen?

  • Es ist ein sehr verbreiteter Irrtum dass das Tragen eines Wappens einer gewissen Schicht vorbehalten war/ist. JEDER darf und durfte ein eigenes Wappen führen, nur brauchte man dazu schon etwas Geld um es sich malen zu lassen und zu registrieren.

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    Sinjoor Elegast Vandervenga, ehem. Kuslik-Galahan
    Oberst des Ordens des zweifach geheiligten Famerlors.

    DVD-Profiler

  • Anders sieht es aber mit schon vergebenen Wappen aus.
    Die müssen erst verliehen werden.
    Das Wappen eines bestimmten Grafen beispielsweise wird nur von dessen Gefolge und seinen Günstlingen getrageen.

    Magier tragen das siegel ihrer Akademie in einer Handfläche.
    Manche Kriegerakademien, die etwas auf sich halten haben auch Wappen.

    Hexen und Druiden tragen gewöhnlich keine einheitlichen Symbole außer ihren Ritualgegenständen (Obsidiandolch, Besen)

    Gewöhnlich lehnen sich die Farben eines eigenen Wappens an die Landesfarben oder die Stadtfarben an.
    Ein Weidener wird beispielsweise Weiß und grün im Wappen Führen, während ein Borboradianer Schwarzrot bevorzugt verwendet.

  • Kennins Aussage bezieht sich natürlich auf das europäische Mittelalter.
    Aber man kann einiges davon selbstverständlich nach Aventurien übertragen.
    Und warum sollte jemand , der z.B. Hathumil Dreikorn heißt kein Wappen mit drei goldenen Ähren auf braunem grund führen dürfen , wird dies doch lediglich seinem Namen gerecht.
    Nun aber zu deinen Fragen:
    1. Der Gardist sollte mit dem Tempelvorsteher reden. Dieser wird ihn prüfen ob er stets im Sinne Efferds handelt und spricht. Sollte dem so sein , stünde mMn einem Tragen des Tempelwappens nichts im Wege. Allerdings muss er sich immer als Gardist und NIEMALS als Geweihter zu erkennen geben.
    2.
    Will der Stadtrichter seine Tochter beschützen und ihr einige Privilegien im Laufe ihrer Reise zukommen lassen , so wird er alles tun , sie mit entsprechenden Schreiben auszustatten. Dazu sollten auch Herkunft und Wappen verzeichnet sein.
    3.
    Das glaube ich wiederum überhaupt nicht. Niemand außer ihnen selbst , soll eine Hexe als solche erkennen. Und dazu haben sie ja einen entsprechenden Zauber.............
    4.
    Jede Magierakademei hat ein Siegel , das der Absolvent entweder in die Hand oder zum Teil auch an anderen , intimeren Stellen , magisch " eingebrannt " bekommt . Auf Verlangen ist dieses auch vorzuzeigen.
    .

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .

  • Der Efferd-Tempelwächter darf und wird das Zeichen des Gottes auf seinem Wappenrock tragen, da er ja offiziel Diener der Kirche ist (er hat halt nur 'Urlaub').

    Die (verzogene) Tochter darf das Wappen ihrer Familie tragen, bis der Vater sie verstösst oder sie ein eigenes geschenkt bekommt.

    So, und die anderen Fragen wurden auch schon beantwortet.

  • Was beim Gardisten wichtig ist: Wie korrupt ist der Tempelvorsteher? Ergo: Lässt er diese Beschützersache als "Auftrag der Efferdkirche" laufen?
    Ich bin mir nicht sicher, nehme aber an, dass der Gardist, wenn er außer Dienst ist, nicht mehr das Zeichen der Kirche tragen darf. Ansonsten könnte er es ja für allerlei private Dinge verwenden, zum Beispiel, um missratenen Gören aus der Patsche zu helfen ;)

  • Hm, wirklich? Ich habe mich damit schon mal aventurisch beschäftigt und hier im Forum geguckt und die Quintessenz war, daß man sich eben nicht etwas x-beliebiges auf den Schild pinseln darf.

    Darf man doch? Sicher?
    *Händereibundfürden Malerspare*

  • Zur Klärung der Frage , zitiere ich mal ein etwas längeres Exzerpt aus dem GA:
    Zitat:
    " Vom Recht ein Wappen zu führen
    So ein Mensch oder Angroscho geadelt wird , mag ihn der Adelnde mit einem wappenschild versehen, dessen Figur entweder der Lehnsherr bestimmt , oder , so es ihm gewährt wird , der Wappenträger selbst.
    Als Zeichen besonderer Achtung mag der Adelnde auch das eigene wappen in einer abgewandelten Form übertragen ; vielfach wird auch das Symboltier eines Gottes .........zum Dank für Hilfe ......verliehen.
    Bestimmte Figuren werden daher meist von Provinzherren und Tempeln verliehen , die diese Symbole ebenfalls im Wappen führen.
    Gemeine Figuren , denen kein Verleiher zugeordnet ist , sind frei verfügbar..............
    Sämtliche Wappen eines Reiches werden von den Herolden erfasst und zusammengetragen..............Über die rechtsgültigkeit eines Wappens entscheidet dann der Eintrag in die Wappenrolle des Wappenkönigs. "
    Zitat Ende.
    Stellt sich also nur noch die Frage , was wohl " gemeine Figuren " sind?
    Und außerdem sag ich mal ganz frei:
    Ein Thorwaler wird sich einen Dämon drum scheren was der Herold sagt.Er malt auf seinen Schild was ihm gefällt..............

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .

  • Gemeine Figuren sind all jene, die weder als Symboltier einer Kirche noch in den Hohen Wappen des Adels festgelegt sind, denke ich. Ein horasischer Irgendwer wird sich also nicht einen Adler über einem Delphin aufs Wappen zeichnen können, da dies der entsprechende Wappenmeister nicht als gültig anerkennen bzw. die Person mit der Anklage der Blasphemie im nächsten Praiostempel abliefern würde.

  • Eben!

    Aber wer's genau wissen will sollte im GA oder einer seiner Vorgänger nachschlagen. Da steht alles genau drinn...

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    Sinjoor Elegast Vandervenga, ehem. Kuslik-Galahan
    Oberst des Ordens des zweifach geheiligten Famerlors.

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  • Also kann man sich etwas auf den Schild malen, auch wenn man nicht geadelt ist, solange es kein eingetragenes Wappenzeichen ist - und da darf sich dann auch niemand beschweren, daß das nicht rechtsgültig sei?
    Wunderbar!

  • [size=8]Hmmm... jein...

    Erstens gibt es Wappenrollen auf denen die Wappen registriert werden. Sie funktionieren ähnlich wie das Copyright heutzutage. Erst dort eintragen oder es ist nicht offiziell.

    Zweitens darf man keine verwechselbaren oder gar bereits existente Wappen benutzen, auch nicht wenn man sich dessen nicht bewusst ist.

    Drittens gibt es durchaus Regeln was drauf stehen darf und was nicht, und wie ein Wappen aus zu sehen hat.
    Daf

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    Sinjoor Elegast Vandervenga, ehem. Kuslik-Galahan
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  • Zitat

    Drittens gibt es durchaus Regeln was drauf stehen darf und was nicht, und wie ein Wappen aus zu sehen hat.
    Dafür muss man jedoch erstmal die Regeln dazu lesen im Geographia Aventurica, Welt oder Land des Schwarzen Auges.

    Aber die Regeln der Heraldik (bspw. keine Farbe auf Farbe), beziehen sich doch nur ausschließlich auf offizielle Wappen oder? Wenn einer meiner Chars sich etwas aufs Schild malen möchte (und das ist schon vorgefallen, so hatte ein thorwalscher Söldner einen Pottwal auf dem Schild und am Rand wilde markierungen) so gilt das doch keinesfalls!

  • Miltiades: Es geht um Heraldik, was durchaus, von irgendwelchen barbarischen Sitten zu unterscheiden, leicht fällt!

    Außerdem, wie auch schon bereits gesagt, gibt es keine inoffiziellen Wappen, da JEDES Wappen erst dann ein Wappen ist, wenn es in einer Wappenrolle nach dem ganzen Prozedere eingetragen ist.

    Und selbstredend KANN sich jeder irgendetwas auf seine Schilde malen, doch

    - erstens ist dies dann zumeist kein Wappen;

    - zweitens, sollte der Anschein eines solchen erweckt werden, folgen in rechtlich hochzivilisierten Ländern die Konsequenzen auf dem Fuße;

    - drittens, anschließend an erstens, haben Söldnereinheiten häufig ähnliche Abzeichen sowie Erkennungsfarben und -bilder, die auch verzeichnet sind, aber eben selten Wappen darstellen! :idee:

  • Hier , wie bei vielen Dingen gilt auch der Grundsatz:
    Wo kein Kläger , da kein Richter!
    Wenn der Thorwaler allerdings einmal in eine Stadt kommen sollte wo die ansässige Fischerzunft den Pottwal im Wappen führt , so wird man ihm sicherlich nahelegen für die Zeit seines Aufenthaltes sein Schild bedeckt zu halten. Inwieweit das fruchtet , mag dahingestellt sein.

    Laut GA ist der sogenannte " Standesschwindel " und damit einhergehend wohl auch der Wappenschwindel , durchaus in Aventurien zu finden , zumal sich jeder einen x-beliebigen Herold mieten kann ( natürlich keine Kaiserlichen Herolde).

    Auch sollten sich die Helden hüten ein sogenanntes " Schmähwappen " , und sei es auch unabsichtlich , anzufertigen. Übrigens ist das eine gute Gelegenheit für den Meister , die selbstgemalten stümperhaften Wappen aufs Korn zu nehmen.

    Ritter zu Held: " Was soll diese doppelköpfige Kuh auf deinem Schilde ? Willst du etwa mein Wappen mit dem Bullenkopf verhöhnen. Zieh blank , Bursche !!! "

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .

  • Ja gut, Schattenkatzes Frage (hätte ebenso von mir sein können) bezog sich aber darauf, ob man sich "einfach so etwas aufs Schild malen" darf, ohne dafür in irgendeiner Weise belangt werden zu können. Kennins Antwort, dass man sich an bestimmte Regeln halten müsse zog für diese Fragestellung nicht, was mich dann zur nächsten Spezifizierung gebracht hat! Zugegeben, mein Beispiel war in der Tat zu archaisch, doch ging es mir auch bspw. um die von dir erwähnten Söldnereinheiten.

    Danke für die Klärung!

  • Wie ich bereits sagte: es darf natürlich nicht eingetragen sein, was bestimmte Fraben/Muster/Symbole mit einschließt.
    Natürlich würde der entsprechende Char nich selber pinseln, sondern zu einem Maler oder etwas in der Art gehen.

    In der EA steht nur, daß die "Wappen des Reiches" von Herolden des lokalen Adels zusammengefaßt werden, aber selber entworfen ist eben kein Reichswappen.
    Dennoch zu einem Herold des örtlichen Adels?
    Und wie es mit einem Wappen, das selber entworfen wird, z.B. in Aranien oder Horasien angemeldet wird und dann geht man in die tulamidischen Stadtstaaten oder ins Mittelreich, wo es nicht angemeldet ist. Was dann?
    Oder mache ich aus einer Mücke gerade einen Elefanten?

    Davon abgesehen kann dieses Wappen auch tatsächlich eigentlich ein Bild sein, da bringt mich Militades so drauf. Dann hat man kein Problem mit? Es soll nicht auf einen Siegelring drauf und damit wird sich auch nicht vorgestellt, es soll lediglich etwas symbolisieren und dazu auf den Schild drauf.

  • Nein, Schattenkatze, du musst dir keine Sorgen über eine Anklage wegen Chimärologie machen.^^

    Jeder, der ein Wappen verliehen bekommt, kriegt normalerweise ein offizielles Schreiben des Ausstellers (Kirche, Herzog, ...) mit, dass den Helden zum Führen des Wappens ermächtigt. Wie ernst das Schreiben in anderen Königreichen genommen wird, sei dahingestellt (obwohl sich ein Adeliger schon um des Anstands Willen zusammenreißt und das Schreiben meist anerkennt). Und wenn man Adeliger ist hat man sowieso einen Adelsbrief dabei, der auch von anderen Adeligen auch in anderen Ländern meist ernst genommen wird (je nach Standesunterschied).

  • Ja, segara, das weiß ich. Nun ist der Char aber nicht adelig, wird es niemals sein und bekommt auch nicht wappenähnliches verliehen deshalb.

    Genau deshalb stellen sich mir ja diese Fragen ...

    Eine Anklage wegen Chimärologie fällt auch flach, da kein Tier abgebildet sein wird.^^

  • Zitat

    Eine Anklage wegen Chimärologie fällt auch flach, da kein Tier abgebildet sein wird.^^


    Aus irgendeinem Grund fällt mir spontan eine Gruppe Thorwaler Söldner ein, die sich alle das Konterfei Kaiser Hals auf die Schilde haben pinseln lassen... :lol::iek::lol:

    Also IMHO ist es erlaubt, sich alles auf das Schild zu Pinseln, solange es nicht wie ein Wappen aussieht, und selbst wenn es wie ein Wappen aussieht, dann hat man auch keine Probleme damit, solange niemand sich beschwert und/oder man keine Wappen-/Standestäuschung damit betreibt.

    Es gibt Helden und es gibt Legenden.
    [br]An Helden erinnert man sich.
    [br]Aber Legenden sterben nie...