Gesetze und Strafen

  • Da ich seit einiger Zeit sowohl einen Dieb, als auch einen Einbrecher in meiner Gruppe habe, stelle ich mir die Frage, wie es mit Gesetzen und Strafen in Aventurien aussieht. Gibt es je nach region ein mehr oder weniger eindeutiges Gesetzbuch, dass vorgibt, was vergehen sind, und wie diese zu bestrafen sind oder wird das willkührlich vom dortigen Richter/Adligen/Praiosgeweihten je nach Situation entschieden? Wenn es solche Gesetzbücher gibt, wo krieg ich die her?

  • Oh , eines meiner Lieblingsthemen!
    Ich schau gleich noch mal nach , ob ich den einen oder anderen thread finde , in dem das Thema auch behandelt wird.

    Zuvor jedoch :
    Ja , es gibt Recht und Gesetz in Aventurien und
    ja , es ist von Land zu Land und auch von Volk zu Volk verschieden.
    Im " geografia aventurica " stehen etwa 4 Seiten dazu zum Lesen. Und oft stehen auch bei den einzelnen Städten im Lexikon kurze Sätze zu den besonderen Gesetzen , die in dieser Stadt oder in diesem Landstrich herrschen.

    Das ist allerdings alles sehr umfangreich und deshalb wäre es günstig , wenn du spezielle Frage formulieren könntest .

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .

  • Danke erstmal für die schnelle Antwort. Mich interessiert speziell, ob es eine Sammlung gibt, in der die wichtigsten Gesetze und die üblichen Strafen, nach Regionen geordnet aufgeführt sind. Wenn ja, wo? Der Tipp mit dem geographika ist gut. Das werde ich mir bei Gelegenheit mal bei einem Freund ausleihen.

  • Nein , so weit mir bekannt ist gibt es das nicht.
    Allerdings existiert es für Magier , da diese ja oft speziellen Gesetzen unterliegen.
    Hier ist es der Codex Albiensis , der in Auszügen als download oder zum Lesen zur Verfügung steht.
    Wenn du willst such ich dir auch die Seite , aber es reicht wenn du die Stichworte googelst.

    Aber schau auch mal wenn es um den Umgang mit Geweihten geht hier

    wenn es um Leichenfledderei geht:hier

    um Raub an Geweihten:da

    zum Verbot von Waffen da

    zum Totschlag da

    zu Schwarzmagiern dort

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .

  • Tschuldigung das ich deinen Tread missbrauche, aber in unserer Gruppe stellt sich folgende Frage:

    Ein Einbrecher beklaut einen Schlafenden im Schlafsaal.
    Er wird von einem Betrunkenden angepöbelt, dann geschlagen.
    Er packt sein Rapier und verletzt ihn schwer.
    Er beleidigt mich (Weißmagier) und flieht als ich anbiete per Respondami die Wahrheit herauszufinden.
    An den Stadtoren wird er gestellt, versucht jedoch noch die Gardisten zu bestechen.

    Daraus ergibt sich:
    (Versuchter) Diebstahl
    Gefährliche Körperverletzung (Notwehr?)
    Bestechungsversuch

    Einwandfreihe Beweislage (2 Zeugen, mehrfacher Respondami usw.)

    Welche Strafen haltet ihr im Mittelreich für angemessen?

    Danke!

  • Dazu ist der thread ja da..............

    Also , erst zähl ich mal die Strafen auf , die im Mittelreich in Frage kommen :
    Bei Vergehen :

    öffentlicher Tadel,
    Zurschaustellen am Pranger,
    Geldstrafe bis zu 10 Dukaten ,
    Arrest bis zu einem Monat,
    Scheren ,
    körperliche Züchtigung .

    Bei Verbrechen :

    Haft - und Geldstrafe ohne Obergrenze,
    Verstümmelungen am frevlerischen Körperteil ( Hand ab , Zunge raus )

    Bei Schwerverbrechen :
    jahrelange Zwangsarbeit ,
    anschließende Verbannung,
    Brandmarkung ,
    Todesstrafe.

    Allerdings muss gesagt werden , dass Adelige meist anders behandelt werden. In vielen Städten kommt als strafverschärfend hinzu , wenn der Täter ein Fremder ist .

    In deinem Fall sollte , wenn er Ersttäter ist und nachweisen kann , dass er aus Hunger gestohlen hat und somit in einer Notlage war ( oder er wollte Geld um seinen armen Kindern was zu essen zu kaufen etc. ) eine eher mildere Strafe erfolgen. Es kommt natürlich auf die Richter an , aber es sind wohl eher mehrere Vergehen, die er begangen hat.
    Mein Vorschlag :
    Pranger ( 3 Tage ) , mit verbundenem Mund ( wg.Beleidigung )
    Geldstrafe ( je nach Vermögen )
    Eine Woche Dienst am Nächsten ( Hilfe beim Gräberausheben oder im örtlichen Hospital )

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .

  • Praktikern droht die Todesstrafe wenn sie erwischt werden. Jedenfalls soviel ich weiß, wen das falsch ist verbessert mich. Wie ist das eigentlich mit einen magier der einen Dämon "herbeizaubert" und eine Stadt in Angst und schrecken erschreckt, der Dämon aber nichts macht, gibt es da eine Strafe, ich denke die Praios Geweihten wollen ihn gleich verbrennen, und da die wahscheinlich ein sehr großes mitspracherecht bei Gesetzen und Urteilen haben.

  • 1. Es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
    Im Süden recht relaxed, bei den Tulamiden recht in Ordnung und im Mittelreich und im Horasreich ziemlich übel für potentielle Beschwörer, in Städten mit Magieverbot (Havena oder Beilunk)


    2. In G&D steht das jede vorm von praktischer Nekromantie, die nicht zu Forschungszwecken dient, strafbar ist.
    Kommt ein denkendes Wesen zu Schaden wird es schlimmer als Mord geandet.
    Kommt niemand zu schaden, was recht unwahrscheinlich ist, da wohl fast jeder einen gehörigen Schrecken kriegt, und dann kommt beim Brabaker zum Beispiel die Randgruppe (siehe passenden Thread) um Tragen. Jemand mag ihn nicht und gibt an durch die Beschwörung so stark verstört wurde, dass er sich selbst verletzt hat oder dergleichen, dann kommt die Strafe zum tragen, die fast immer Scheiterhaufen ist, da wird die Gildenzugehörigkeit nicht beachtet.
    Falls jedoch niemand dem Beschwörer irgendwas will, kommt er mit einer Geldbuße und einer Abmahnung von der Gilde davon.


  • Der Respondami wird von weltlichen Gerichten nicht akzeptiert, dort ist die direkte Beweisführung mit magischer Unterstützung nicht zulässig und insofern sind auch Respondami-Verhöre vor weltlichen oder kirchlichen Gerichten ungültig.

    Ich wollts nur anmerken...

    Die Bestechung und schwere Körperverletzung sollte allerdings schon für ein ordentliches Strafmaß reichen, die Beleidigung eines einfachen Magiers fällt da kaum ins Gewicht.

    Da ist mindestens eine hohe Geldstrafe fällig, wahrscheinlich jedoch eher Haft für mehrere Monate. (IMHO)

  • Zitat

    Der Respondami wird von weltlichen Gerichten nicht akzeptiert, dort ist die direkte Beweisführung mit magischer Unterstützung nicht zulässig und insofern sind auch Respondami-Verhöre vor weltlichen oder kirchlichen Gerichten ungültig.

    Soweit ich weiß, stimmt das nicht.
    Der Respondami von irgendeinem dahergelaufenen Schwarz- oder Graumagier wird sicher nicht akzeptiert, aber in größeren Städten wird sicherlich ein angesehener Magier wohnen und der kann dann schon eine beweiskräftige Aussage aus dem potentiellen Straftäter herausbekommen.

    Die Praiosfuzzies werden es nicht so sehr gerne sehen, aber es wird im allgemeinen zugelassen.

  • Imho gibt es im Quellmaterial irgendwo einen Eintrag, nachdem der Einsatz von Magie vor weltlichen und kirchlichen Gerichten nicht zulässig ist. Es ist extra bei den magischen Gildengerichten angegeben, daß dort dieses Verbot nicht gilt und Magier vor einem Gildengericht durchaus mit magischer Befragung etc. zu rechnen hätten.

  • Ich bin mir auch ziemlich sicher. Schon aus einem einfachen Grund:
    Praios ist der Gott der Wahrheit und der Gerichte. Praios mag keine Magie.

  • Außerdem hätte dann jemand mit hoher Magieresistenz annährende Straffreiheit.
    Denn wenn der entsprechende Beherrschungszauber misslungen ist (zB wegen der Magieresistenz oder durch Pech/Sphäreneinflüsse etc.) hätte der Angeklagte ja einen Beweis seiner Unschuld.

    Vor jedem Gerichtsprozess würde es Feilscher geben, die (Praiosgefällige) magieresistenzsteigernde Amulette und Tränke anböten. Wär seltsam, oder?

  • Hmm wie oben gesagt man soll das Gildengericht nicht mit dem "weltlichen" Gericht vergleichen. Aber was kann das Gildengericht eigentlich, Bsp. Borba Er wurde angeklagt wegen Mord. Das ist soviel ich weiß eine Straftat, aber das Gildengericht hat die "Untersuchung" gemacht. Also hat das GGericht die Befugnis in Belange, die eigentlich nichts mit der Gilde zu tun haben, auser den Mitgliedern ("Mörder" und Opfer), die in der Gilde sind. Muss das nicht aer das normale Gericht machen? Wenn ja, hätte das GGericht sehr große macht. Ich habe wenig Ahnung von dem hab es hauptsächlich aus dem Roman Spaehernschlüssel oder dem 1sten Teil. Kann mich da einer aufklären?

  • Narbo fragt :

    Zitat

    Also hat das GGericht die Befugnis in Belange, die eigentlich nichts mit der Gilde zu tun haben, auser den Mitgliedern ("Mörder" und Opfer), die in der Gilde sind.


    Dazu heißt es im GA Seite 145 :

    " Einige Gruppen und Organisationen , etwa die Kirchen , die Magiergilden , die Handwerkszünfte , die Zwerge und die Elfen , haben das Vorrecht , über interne Angelegenheiten selbst zu richten . Dies gilt nur für Fälle , in denen ausschließlich Mitglieder dieser Gruppe beteiligt sind ; so wird etwa ausdrücklich betont , dass das Gioldenrecht nicht greift , wenn ein Magier einen Nichtmagier vermittels Zauberei an Leib , Leben oder Eigentum geschädigt haben soll "

    Diese Gruppen kaufen meist ihre Mitglieder von der " normalen " ( adeligen ) Gerichtsbarkeit frei ( AbLÖSEgeld) . Das Geld wollen sie natürlich dann von dem Übeltäter wieder reinholen......
    Ach ja , Reichssoldaten und Geweihte müssen unentgeltlich übergeben werden ( an Armee und Kirche ). Und das Lösegeld beträgt meist ein Jahreseinkommen des Verbrechers.

    Wir mischen uns , da `n bisschen ein - so soll es sein , so wird es sein .